Petitionsausschuss: Gestiegene Eingabezahlen im Jahr 2004
Am heutigen Mittwoch, 1. Juni 2005, haben der Vorsitzende des
Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags, Dr. Karlheinz
Guttmacher, FDP, der stellvertretende Vorsitzende, Klaus Hagemann,
SPD, gemeinsam mit den Obleuten der Fraktionen den
Tätigkeitsbericht für das Jahr 2004 an
Bundestagspräsident Wolfgang Thierse übergeben.
17.999 Eingaben sind beim Petitionsausschuss im Jahr 2004
eingegangen und geprüft worden. Dies bedeutet gegenüber
dem Vorjahr eine Steigerung um 15 %. Über vierzig Prozent der
Eingaben betrafen den Bereich des Bundesministeriums für
Gesundheit und Soziale Sicherung, gefolgt von je rund einem Zehntel
zum Ministerium der Justiz und zum Ministerium für Wirtschaft
und Arbeit.
"Mit 15.565 Petitionen, die wir in 19 Ausschusssitzungen im Jahr
2004 beraten und beschlossen haben, wurde von uns ein beachtliches
Arbeitspensum bewältigt; Sachverstand und Kreativität
waren gefordert wie selten zuvor," erklärte Dr. Guttmacher.
Auffällig sei, dass es zu der enormen Zahl an Neueingaben noch
eine Fülle von Unterstützerschreiben gebe, so dass die
Zahl derer, die sich Rat und Hilfe suchend an den
Petitionsausschuss wandten, deshalb noch weitaus größer
sei.
Die Anzahl solcher Massenpetitionen - also der Eingaben in
größerer Zahl mit demselben Anliegen, deren Text ganz
oder im Wesentlichen übereinstimmt - ist im Jahr 2004 deutlich
gestiegen: Von 54.505 im Vorjahr auf nunmehr 76.669. In 1.134
Sammelpetitionen sind darüber hinaus 132.813 Unterschriften
enthalten.
Das Berichtsjahr begann mit einer Flut von Eingaben zur
Gesundheitsreform und endete mit einer Fülle von Zuschriften
zu Hartz IV. "Mit Fug und Recht" - so Dr. Guttmacher - "kann der
Petitionsausschuss deshalb als der politische Seismograph der
Nation bezeichnet werden".
Berlin ist mit 606 Eingaben pro einer Million Einwohner das Land
mit den zahlreichsten Eingaben, Baden-Württemberg mit 113 das
Land mit dem verhaltensten Eingabeaufkommen.
In über der Hälfte der Neueingaben sind Bitten zur
Änderung von gesetzlichen Regelungen vorgebracht worden.
Dies zeige, so der Ausschussvorsitzende weiter, dass das
Petitionsrecht mehr denn je als Instrument einer gelebten
Demokratie genutzt werde, um Probleme mit staatlichen Stellen,
konkrete Missstände und Schwierigkeiten bei der Umsetzung der
beschlossenen Gesetze über den Petitionsausschuss unmittelbar
an das Parlament heranzutragen. Besonders positiv sei vor diesem
Hintergrund, dass man alles in allem in nahezu jeder zweiten
Petition eine Lösung im Sinne oder zu Gunsten der Einsender
habe erreichen können.
Der Tätigkeitsbericht ist als Bundestagsdrucksache
15/5570 erschienen und kann unter anderem
über das Sekretariat des Petitionsausschusses, Platz der
Republik 1, 11011 Berlin angefordert werden. Er wird auch in das
Internet-Angebot des Deutschen Bundestages eingestellt und ist
unter
www.bundestag.de zu finden.
Für Fragen steht Ihnen im Sekretariat des Ausschusses Ewald
Zimmermann, Tel.: 030 227 33845 zur Verfügung.
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