Keine Sonderregelungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundestagsabgeordneten
Entgegen der polemischen Überschriften der BILD-Zeitung von
heute gibt es für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Bundestagsabgeordneten keine "Extrawürste" oder ein
"Luxusarbeitsamt". Richtig ist dagegen:
Die Bundesagentur für Arbeit wird die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Bundestagsabgeordneten in den nächsten Wochen
über alle Fragen, die bei Beendigung des
Arbeitsverhältnisses auftauchen können, vor Ort im
Bundestag informieren. Dies wird notwendig, da bei einer
vorzeitigen Auflösung des Bundestages auch die
Arbeitsverträge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Abgeordneten enden. Diese Informationsveranstaltungen sind für
die Bundesagentur gängige Praxis bei allen Betrieben, in denen
größere Entlassungen anstehen. Durch diese
Dienstleistung wird der Aufwand für alle Beteiligten -
Bundesagentur und betroffene Arbeitnehmer - deutlich reduziert. Es
handelt sich daher um keine Sonderregelung oder "Extrawurst"
für den Bundestag.
Für langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Bundestagsabgeordneten wird ein Übergangsgeld bezahlt, so wie
es in verschiedenen Medien berichtet wird. Dieses
Übergangsgeld endet mit der Aufnahme einer neuen
Beschäftigung und wird voll auf das Arbeitslosengeld
angerechnet. Die Regelungen für Übergangsgelder hat der
Ältestenrat bereits Ende der 80er Jahre verabschiedet. Sie
sind mit Abfindungen vergleichbar, die von Betrieben gezahlt werden
oder die in Tarifverträgen festgelegt sind.
Mit einer möglichen Ausweitung dieser Regelung auch auf
kürzer beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat
sich bisher kein Gremium des Bundestages befasst.
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