Bundestag will Petitionsrecht modernisieren
Einstimmig hat sich der Petitionsausschuss in seiner heutigen
Sitzung für die Annahme des Antrags der Fraktionen der SPD und
von Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung eines
Modellversuchs zur Mitzeichnung von Petitionen im Internet
ausgesprochen. Im Einverständnis mit Petentinnen und Petenten
und nach Maßgabe des Persönlichkeitsschutzes wird
bestimmten Massen- und Sammelpetitionen die Einstellung ins
Internet ermöglicht. Es wird damit jedermann die
Möglichkeit eröffnet, noch nicht abgeschlossene
Petitionen zu unterstützen. Der Modellversuch soll am 1.
September 2005 beginnen und das Internet-Angebot des Deutschen
Bundestages um die Rubrik "Öffentliche Petition" erweitern.
Der Zeitraum für den Probebetrieb wurde auf zwei Jahre
festgelegt. Nach einem Jahr soll eine Zwischenbilanz gezogen
werden.
"Der Petitionsausschuss stellt sich damit den Herausforderungen
neuer Medien. Ab dem 1. September 2005 wird es demnach nicht nur
möglich sein, Petitionen per E-Mail einzureichen, sondern
zeitgleich wagen wir den Einstieg in das Zeitalter des
E-Parlaments", erklärte Dr. Karlheinz Guttmacher, Vorsitzender
des Petitionsausschusses des Bundestages. Das Petitionsrecht werde
damit noch bürgerfreundlicher, weil der Zugang zum
Petitionsausschuss noch einfacher werde. Zudem würden Elemente
der direkten Demokratie gestärkt, indem in einem weiteren
Schritt, den man heute morgen beschlossen habe, die
Verfahrensgrundsätze des Petitionsausschusses dahingehend
geändert worden seien, für Sammel- oder Massenpetitionen,
die ein Quorum von 50.000 Unterstützern erreichten, eine
Anhörung des oder mehrerer Petenten in öffentlicher
Ausschusssitzung vorzusehen.
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