Bundestagspräsident Wolfgang Thierse zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über Klage gegen Auflösung des Bundestages
"Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht
nunmehr fest, dass am 18. September ein neuer Bundestag
gewählt werden kann.
Ich bin nicht überrascht. Ich war stets überzeugt, dass
die große Mehrheit des Deutschen Bundestages und ebenso der
Kanzler mit seiner Vertrauensfrage verfassungsgemäß
gehandelt und entschieden haben.
Ich bleibe im Lichte dieser Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts aber bei meinem Vorschlag, ein
Selbstauflösungsrecht mit einem sehr hohen Quorum ins
Grundgesetz aufzunehmen. Mit Rücksicht darauf, dass der Weg
über die Vertrauensfrage eine nicht so leicht durchschaubare
Art ist, zu Neuwahlen zu kommen, dass aber die absolute Mehrheit
zur Ablehnung einer Vertrauensfrage keine sehr hohe Hürde ist,
plädiere ich dafür, in der nächsten
Legislaturperiode in Ruhe über eine Verfassungsänderung
zu debattieren."
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