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Stand: 20.09.2005
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Entscheidungen des Bundestagspräsidenten vom Verwaltungsgericht bestätigt


Das Verwaltungsgericht Berlin hat heute zwei Entscheidungen des Bundestagspräsidenten bestätigt, die Verstöße gegen das Parteiengesetz betreffen.

In dem einen Fall hat das Gericht eine Klage der SPD zurückgewiesen, die ca. 766 938 Euro abzuführen hat wegen einer unzulässigen Spende des Bauunternehmers Clees an den SPD-Unterbezirk Wuppertal in Höhe von 500 000 DM im Jahr 1999. Die Spende war unzulässig, weil Clees nicht als Spender auftreten wollte.

In dem anderen Fall hatte die CDU in ihrem Rechenschaftsbericht 1995 eine Großspende von Dr. Christian Neuling an den Landesverband Berlin in Höhe von 22 800 DM nicht veröffentlicht, obwohl dies obligatorisch ist. Daraus resultieren Zahlungsansprüche in Höhe von 23 315 Euro. Ihre Klage dagegen hat die CDU in der mündlichen Verhandlung zurückgenommen.

902 Zeichen

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2005/pz_0509201
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