Parlamentarisches Kontrollgremium beauftragt Sachverständigen
Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums des
Deutschen Bundestages, Volker Neumann, teilt mit:
Das Parlamentarische Kontrollgremium hat einstimmig den folgenden
Beschluss gefasst:
Das Parlamentarische Kontrollgremium des Deutschen Bundestages hat
sich heute erneut mit den in der Presse erhobenen Vorwürfen
befasst, der BND habe über Monate hinweg Journalisten
rechtswidrig observiert, um so deren Informanten aus dem BND zu
enttarnen.
Die Bundesregierung hat dem Gremium ausführlich zu diesem
Vorgang berichtet und Fragen der Mitglieder beantwortet.
Das Gremium hat dabei festgestellt, dass der BND mit seiner
Vorgehensweise teilweise seine ihm in § 2 Abs. 1 BNDG
eingeräumten Befugnisse, Maßnahmen zum Schutz seiner
Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenstände und Quellen zu
treffen, überschritten hat. Jedoch sieht das Gremium hier noch
weiteren Aufklärungsbedarf.
Um eine unverzügliche und gründliche Aufklärung der
Vorfälle sicherzustellen, hat das Parlamentarische
Kontrollgremium beschlossen, von der in § 2c PKGrG
vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch zu machen, einen
Sachverständigen mit der Untersuchung zu beauftragen.
Darüber hinaus hat das Kontrollgremium gegenüber der
Bundesregierung ausdrücklich gefordert, dass sofort
Maßnahmen ergriffen werden, die für die Zukunft eine
Wiederholung solcher Vorfälle vermeiden helfen. Über den
Fortschritt der Schaffung und Implementation dieser Maßnahmen
wird die Bundesregierung das Kontrollgremium laufend
informieren.
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