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Juni 01/1998
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Kleinwaffen abrüsten

(aw) Der Bundestag soll die Aufforderung der Generalversammlung der Vereinten Nationen an deren Generalsekretär begrüßen, Initiativen zur Reduzierung von Kleinwaffen vorzubereiten. Dafür hat sich am 27. Mai der federführende Auswärtige Ausschuß mit großer Mehrheit gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der PDS ausgesprochen. Nach Meinung des Gremiums soll das Parlament bisherige Bemühungen der Bundesregierung unterstützen und begrüßen, im Rahmen der UNO ein System zur Kontrolle und zur Abrüstung solcher Kleinwaffen zu entwickeln und zu etablieren. Unter die Kategorie Kleinwaffen fallen erster Linie Handfeuerwaffen, (leichte) Maschinengewehre, Steilfeuerwaffen sowie bestimmte Typen der leichten Artillerie, Mörser, Panzerabwehrraketen und die dazugehörige Munition. Dem Ausschuß lag eine interfraktionelle Beschlußempfehlung auf Basis zweier Anträge von CDU/CSU und F.D.P. (13/10026) sowie der SPD (13/9248) vor.
Den Abgeordneten zufolge spielen derartige Waffen in zahllosen Bürgerkriegen und lokalen Auseinandersetzungen eine zentrale Rolle und tragen vielfach zur Verschärfung solcher Konflikte bei. Während es für Massenvernichtungswaffen und schwere konventionelle Waffen Rüstungskontrollvereinbarungen gebe, fehlten derartige globale Normen und Übereinkommen zur Kontrolle und Reduzierung von Kleinwaffenbeständen. Internationalen Beschränkungen und Verboten unterlägen bislang lediglich Anti-Personen-Minen.
Die Außenpolitiker des Parlaments sprachen sich zudem dafür aus, die Bundesregierung aufzufordern, nationale, regionale und im Rahmen der UNO entwickelte Initiativen vorantreiben zu helfen. So sollten beispielsweise nach Ende eines gewaltsamen Konfliktes Kleinwaffen, die über das legitime Sicherheitsinteresse eines Staates hinaus vorhanden sind, beschlagnahmt und zerstört werden.
Streitkräfte seien zu reduzieren, irreguläre Einheiten zu demobilisieren und deren Angehörige wieder ins Zivilleben einzugliedern. Alle Waffen, welche Zivilisten nicht legal besäßen, müßten beschlagnahmt und zerstört werden. Hierzu könnten etwa sogenannte "Buy-back-Programme" bei richtiger Anwendung angesichts der materiellen Not in vielen Konfliktgebieten einen hohen Anreiz für die Abgabe der Waffen bieten. Es sei aber darauf zu achten, so der Auswärtige Ausschuß, daß nicht durch eine Stimulation der Nachfrageseite die Produktion neuer Waffen angeregt, also letztlich ein Austausch alter gegen neue Waffen gefördert werde.
Der Ausschuß plädierte zudem dafür, der illegale Waffenhandel müsse durch verstärkte nationale Bemühungen der UNO-Mitgliedstaaten - beispielsweise durch intensivere Grenzkontrollen oder verbesserte Mechanismen in der Zollabfertigung - bekämpft und soweit wie möglich unterbunden werden. Auch müsse die Transparenz im Handel mit Kleinwaffen erhöht werden.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801038a
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