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Juli 02/1998
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Kein Anspruch auf kürzere Arbeitszeit

(fa) Sorgeberechtigte sollen auch in Zukunft keinen Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung um die Hälfte der tariflich vereinbarten Arbeitszeit bei garantierter Rückkehr in die Vollzeit erhalten. Dafür hat sich der Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 17. Juni ausgesprochen. Er wies damit einen Gesetzentwurf (13/9380) der PDS zurück.
Außerdem hatte sich die Gruppe dafür eingesetzt, daß zur "existentiellen Absicherung" der Lohn in dieser Zeit auf Antrag aus einem bei der Bundesanstalt für Arbeit (BA) einzurichtenden Fonds auf den Mindestbetrag aufgestockt wird. Die Höhe dieser sozialen Grundsicherung sollte der Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Nettoerwerbseinkommens bei Vollbeschäftigung entsprechen und jährlich aktualisiert werden.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802040b
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