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Juli 02/1998
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Mord an GTZ-Experten aufklären

(en) Das Parlament legt ebenso wie die Bundesregierung "äußersten Wert" auf Aufklärung des Mordes an einem Mitarbeiter der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) in Kenia im März diesen Jahres. Das betonte der Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung am 23. Juni, als er sich von der Bundesregierung und vom Bundeskriminalamt über den Stand der Ermittlungen informieren ließ.
Bundesregierung und Auswärtiges Amt müßten gegenüber der kenianischen Regierung deutlich machen, daß sie auch weiterhin Kooperation und intensives Bemühen um die Aufklärung der Hintergründe des Mordes erwarten, so die Abgeordneten. Die Bundesregierung erklärte, sie betrachte "mit großer Sorge" die Entwicklung einer zunehmenden Gewaltbereitschaft in Kenia. Dennoch sei die Mehrheit der deutschen Entwicklungsexperten bereit, ihre Tätigkeit dort fortzusetzen. Bislang habe man keine Erkenntnis, daß es sich um einen "gezielten Auftragsmord" handelt; ganz ausgeschlossen werden könne dies aber nicht.
Der Vertreter des Bundeskriminalamtes (BKA) erläuterte, die Kenianer hätten seine Behörde gebeten, bei den Ermittlungen mitzuhelfen. Bislang gebe es zwei unterschiedliche Zeugenaussagen zum Tathergang; das Tatmotiv sei noch völlig unklar. Ausgeschlossen werden könne aber nach BKA-Erkenntnissen die von der Regierung Kenias geäußerte Vermutung, es habe sich um den Versuch eines Autodiebstahls gehandelt.
Mögliche Motive könnten zum Beispiel in der Persönlichkeitsstruktur des Ermordeten, der ein Projekt zur Waldherstellung leitete und sehr "geradlinig" und "durchsetzungsfähig" gewesen war, liegen. Möglich sei auch, daß die GTZ als Organisation getroffen werden sollte oder daß es darum ging, die deutsche Gemeinde insgesamt zu treffen. Dies sei aber Spekulation.
Erwähnenswert sei noch, so der BKA-Fachmann, daß der Tote zweimal in Kenia und einmal in der Bundesrepublik obduziert worden sei. Bei der letzten Obduktion in Deutschland habe man zwei Organe (eine Niere und eine Milz) gefunden, die nicht zu der Leiche gehörten. Es sei aber nicht unüblich, menschliche Organe "auf diese Art zu entsorgen".
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802043b
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