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Juli 02/1998
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Regionalförderung nur bei objektiven Kriterien

(wi) Auch künftig werden die EU-Mitgliedstaaten in bestimmtem Rahmen die Möglichkeit haben, Regionalförderung außerhalb der Fördergebiete der Europäischen Strukturfonds zu betreiben. Voraussetzung ist, daß diese Förderung nach objektiven Kriterien erfolgt und von der Europäischen Kommission überprüft werden kann. Dies stellte der EU-Kommissar für Wettbewerbsfragen, Karel van Miert, am 22. Juni vor dem Wirtschaftsausschuß klar. Objektive Kriterien könnten beispielsweise das Pro-Kopf-Einkommen oder die Arbeitslosenquote sein.

Kein Kuhhandel

Die Kommission will nach den Worten van Mierts bis Ende 2006 ein neues System der nationalen und regionalen Beihilfen einführen. Für die neuen Länder gebe es dabei keine Änderung, für die alten Länder eine beschränkte Reduzierung der Förderkulisse auf Gebiete mit maximal rund 19 Prozent der Bevölkerung. Van Miert wies darauf hin, daß die nationalen Behörden bei der Entscheidung, was Fördergebiet sein soll, nicht "mit den Fakten jonglieren" oder einen "Kuhhandel" veranstalten dürften.
Eine Verständigung stellte der Wettbewerbskommissar bei der Frage der Mittelstandsfinanzierung durch den Referenzzinssatz der EU in Aussicht. Der Referenzzinssatz wird von der Kommission jährlich festgesetzt und entscheidet darüber, ob eine Zinsverbilligung Beihilfecharakter hat oder nicht. Eine Änderung des Zinssatzes im Jahresverlauf ist nur möglich, wenn sich der Ausgangssatz innerhalb von drei Monaten im Durchschnitt um mehr als 15 Prozent verändert hat.
Aus den Reihen des Ausschusses wurde beklagt, daß der Referenzzinssatz angesichts der Schwankungen des Kapitalmarktzinses nicht rasch genug angepaßt werden kann. Dies habe zur Folge, daß geförderte kleinere und mittlere Unternehmen an die öffentlichen Förderbanken Zinsen zahlen müssen, die über dem Marktzins liegen. Die Sozialdemokraten plädierten für einen "möglichst kurzfristig atmenden Referenzzinssatz". Die Unionsfraktion verwies auf die Darlehensvergabe an Existenzgründer und stellte die Frage nach den "schwebenden Verfahren".
Van Miert räumte ein, daß es bei Zinsschwankungen ein Problem gibt. Wenn die Stellungnahme der Bundesregierung vorliege, könnten die Behörden eine Lösung herbeiführen. "Schwebenden Fälle" sollte man mit "Verständnis und Augenmaß" angehen, so der Kommissar.
Der Wirtschaftsausschuß lehnte am 23. Juni mit der Koalitionsmehrheit einen Entschließungsantrag aus seinem Unterausschuß "Regionale Wirtschaftspolitik" zu den Vorschlägen zur Neuordnung der EU-Regionalpolitik (Rats-Dok. Nr. 7609/98) ab. Vorgesehen ist eine Verringerung des Fördergebietsumfangs um 20 Prozent, wobei die meisten Mittel in strukturschwache "Ziel-1-Gebiete" fließen sollen. Zudem soll die Zahl der Ziele reduziert werden. Im Entschließungsantrag wird unter anderem empfohlen, Mittel nach Kriterien für die Strukturschwäche der Fördergebiete und nicht nach Wohlstandskriterien für den Mitgliedstaat insgesamt zu verteilen.

Am meisten betroffen

Im Bauausschuß berichtete das Bauministerium am gleichen Tag, Deutschland sei von der Rückführung der Fördergebiete am deutlichsten betroffen. Laut CDU/CSU sollte sich der Ausschuß in die Diskussion über die Strukturfonds einklinken, um eine Vernetzung mit der Städtebauförderung herbeizuführen.
Das Ministerium berichtete darüber hinaus über das Treffen der EU-Raumordnungsminister Anfang Juni in Glasgow. Die politischen Voraussetzungen, das Europäische Raumentwicklungskonzept während der deutschen Ratspräsidentschaft 1999 abzuschließen, seien gut. Aufgenommen werden sollen auch die räumlichen Auswirkungen der Osterweiterung der EU. Die Regierung kündigte an, daß das Programm "Interreg IIC" für grenzüberschreitende Kooperation finanziell aufgestockt werden soll.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802062a
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