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September 03/1998
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Århus-Konvention  nicht unterzeichnen

(um) Die Bundesregierung hat sich dafür entschieden, die Århus-Konvention anläßlich der vierten Ministerkonferenz "Umwelt für Europa" nicht zu unterzeichnen. Dies teilt sie in ihrer Unterrichtung zum "Entwurf der ECE-Konventionen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten" (13/11120) mit. Laut Vorlage hat die Bundesregierung damit auch einer Zeichnung der Konvention durch die Europäische Gemeinschaft "mit Nachdruck" widersprochen.
Die Regierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß der Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung in Verfahren sowie die Möglichkeit, behördliche Entscheidungen in Umweltangelegenheiten durch Gerichte prüfen zu lassen, bereits "in hohem Maße" gewährleistet sei. Dies gelte auch im internationalen Vergleich. Die Grundidee, im gesamteuropäischen Raum eine Entwicklung in diesem Sinne voranzubringen, werde daher begrüßt. Der Entwurf der Århus-Konvention gehe jedoch weit über die Sicherung von Mindeststandards hinaus.So verfolge die Konvention nicht die Zielrichtung der Deregulierungsbemühungen der Bundesregierung. Zudem werfe der Konventionsentwurf im Hinblick auf signifikante Abweichungen vom deutschen Rechtssystem eine Reihe schwieriger Einzelfragen auf, die noch nicht abschließend geklärt worden seien. Letztlich sei auch der Grundsatz der Subsidiarität zu beachten. Alle diese Fragen bedürfen laut Bundesregierung einer sorgfältigen Prüfung unter Beteiligung der Länder, die bislang noch keine abschließende Stellungnahme zur Konvention abgegeben hätten.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9803/9803059d
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