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September 03/1998
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Untersuchungsrecht mit Gesetz stärken

(bn) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf über Einsetzung und Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Bundestages vorgelegt (13/11227). Mit ihm sollen die Rechte von Untersuchungsausschüssen und der an dem Verfahren Beteiligten geregelt werden.
Bis heute gebe es kein Ausführungsgesetz zum Grundgesetz-Artikel 44 über Untersuchungsausschüsse, stellt die Fraktion fest.
Sie will mit dem Gesetzentwurf das Untersuchungsrecht des Parlaments ausbauen und damit dessen Rechte stärken. Die Rechte der Zeugen sollen gewahrt werden. Die "überbordende Geheimhaltungspraxis" der Exekutive würde erheblich beschränkt, unterstreicht die Fraktion.
Sie empfiehlt einen neutralen Vorsitzenden mit starkem Einfluß auf den Verfahrensgang. Dadurch solle vermieden werden, daß die Mehrheit im Ausschuß den Gang der Untersuchung nach "politischen Opportunitätsgesichtspunkten" organisieren kann.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9803/9803063c
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