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November 04/1998
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30 Jahre Mitglied in der G 10-Kommission

(bn) Ein einmaliges Jubiläum feiert am 28. November Professor Claus Arndt: Seit 30 Jahren gehört er der G 10-Kommission an. Diese geht auf das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (G 10-Gesetz) von 1968 zurück, dessen Entwurf bereits unter Leitung des heute 71jährigen erarbeitet worden war. Arndt wurde damals in die neu eingerichtete Kommission berufen. Sie kontrolliert Eingriffe in das Grundrecht des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses.
Arndts persönlicher Einsatz gilt der Abwägung zweier Rechtsgüter: zum einen dem Schutz des Anspruchs jedes einzelnen auf Wahrung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses, zum anderen der Abwehr drohender Gefahren für die parlamentarische Demokratie.
Die G 10-Kommission hat die deutschen Nachrichtendienste bei deren Erkundungen im strafrechtlichen Vorfeld zu kontrollieren. Eine beantragte Überwachung genehmigt sie nur bei begründetem Verdacht, daß jemand eine im Gesetz genannte Straftat plant, begeht oder begangen hat. Die ehrenamtlichen Kommissionsmitglieder nehmen bei ihrer Aufgabe richterliche Aufgaben wahr.
Professor Arndt war als SPD-Abgeordneter 1968 bis 1972 und 1974 bis 1976 Mitglied des Bundestages und gehörte dem Rechts- sowie dem Innenausschuß an. Im Guillaume-Untersuchungsausschuß war er stellvertretender Vorsitzender und fungierte als Berichterstatter für sämtliche Ostverträge. Er war zudem in Hamburg Lehrbeauftragter für Staatsrecht an der Verwaltungshochschule, der Polizeischule und der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung sowie Lehrbeauftragter für Sozialwissenschaften an der Universität.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9804/9804021b
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