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Dezember 05/1998
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PDS will eine Luxussteuer

(fi) Beim Kauf von Luxusgegenständen soll zusätzlich zur Mehrwertsteuer eine sechsprozentige Verbrauchsteuer auf den Nettowarenwert erhoben werden. Damit würde der Kauf dieser Gegenstände einschließlich Mehrwertsteuer mit derzeit 22 Prozent besteuert, heißt es in einem PDS-Antrag ( 14/27), den der Bundestag am 13. November zur Beratung an den Finanzausschuß überwiesen hat. Die Fraktion ruft die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf über die Besteuerung des Erwerbs von Luxusgegenständen vorzulegen. Unter Luxusgegenständen versteht sie Waren und Gegenstände, deren "Anschaffung und Haltung einen Aufwand darstellen, der die als normal empfundene Lebenshaltung auffallend oder unangemessen übersteigt". Die Regierung soll auch eine Liste von Waren erstellen, die nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs als Luxusgegenstände gelten.
Als Beispiele nennt die PDS Autos der Luxusklasse, Motorflugzeuge, Jachten, Hubschrauber, Heißluftballons, Schmuck sowie Pelzmäntel und -jacken (ab 15.000 DM). Die Besteuerung des Kaufs solcher Luxusgegenstände würde nach Ansicht der Fraktion eine Einnahmequelle eröffnen, bei der wirtschaftlich leistungsfähige Bevölkerungsschichten stärker als bisher zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben herangezogen würden.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9805/9805058b
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