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Dezember 06/1998
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Kindergeld um 30 DM erhöht und Eingangssteuersatz gesenkt

(fi) Zum 1. Januar 1999 wird das Kindergeld für das erste und zweite Kind von 220 DM auf 250 DM monatlich angehoben. Dies beschloß der Bundestag am 4. Dezember, als er einen ersten Teil ("erster Vorläufer") des Entwurfs von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für ein Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 ( 14/23) mit 347 Ja-Stimmen bei 219 Nein-Stimmen und 15 Enthaltungen annahm. Gleichzeitig wird die Auszahlung des Kindergeldes von den privaten Arbeitgebern auf die Familienkassen zurückübertragen. Der Eingangssatz bei der Einkommensteuer sinkt ab 1999 von 25,9 Prozent auf 23,9 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts. Bereits im Jahressteuergesetz 1997 war die Anhebung des Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer von 12.365 DM auf 13.067 DM ab 1999 beschlossen worden.

Gesetze geändert

Geändert wurden auch das Investitionszulagengesetz 1996 und das Fördergebietsgesetz. Damit soll sichergestellt werden, daß die Investitionszulage bei anmeldepflichtigen Beihilfevorhaben erst gezahlt wird, nachdem die Europäische Kommission die zulässigen Höchstbeihilfen festgesetzt hat. Das Fördergebietsgesetz wurde an den Rahmen der EG für staatliche Investitionsbeihilfen zur Verarbeitung und Vermarktung von Agrarprodukten und an den Regionalbeihilferahmen für große Investitionsvorhaben angepaßt.
Das Gesetz führt nach Angaben der Fraktionen 1999 zu Steuermindereinnahmen von rund 7,1 Milliarden DM, wovon 3,06 Milliarden DM auf den Bund, 2,99 Milliarden DM auf die Länder und 1,06 Milliarden DM auf die Gemeinden entfallen.
Der Bundestag lehnte einen Änderungsantrag der PDS ( 14/138) ab, in dem gefordert wird, das Kindergeld auf 260 DM anzuheben. Ferner wollte die PDS den Vorteil durch Ehegattensplitting auf 8.000 DM begrenzen und ihn nur dann gewähren, wenn ein Ehepartner über 54.000 DM mehr verdient als der andere. Ebenso sollten die Einkünfte des Höherverdienenden in einer Ehe um fiktive Unterhaltsleistungen von 27.000 DM vermindert werden.
Das Parlament wies ferner Entschließungsanträge der F.D.P. ( 14/140) und der PDS ( 14/137) zurück. Die F.D.P. kritisierte die Tarifregelung, die den Spitzensteuersatz für gewerbliche Einkünfte wegen der Doppelbelastung mit der Gewerbeertragsteuer auf 47 Prozent begrenzt. Bei Gewinnen unterhalb von 100.000 DM/200.000 DM (Grundtabelle/Splittingtabelle) jährlich unterlägen gewerbliche Einkünfte dem normalen Einkommensteuertarif, so daß niedrigere Gewinne durch die Begrenzungsregelung nicht entlastet würden. Dies treffe für über 80 Prozent der Unternehmen zu. Die F.D.P. empfahl, bei der Gewerbeertragsteuer den Freibetrag auf 96.000 DM zu verdoppeln und den Staffeltarif beizubehalten. Dadurch würden Gewinne erst ab 192.000 DM der höchsten Steuermeßzahl von fünf Prozent unterliegen. Bei einem Gewerbeertrag von 192.000 DM und einem Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 Prozent könnte ein Unternehmen 9.600 DM Gewerbesteuer sparen, heißt es im Entschließungsantrag.

Ausgleich für Kommunen

Den von Steuermindereinnahmen betroffenen Kommunen könnte durch eine Änderung der Gewerbesteuerumlage ein Ausgleich geboten werden, so die Fraktion. Sie forderte eine Entlastung für Mittelstand und Handwerk durch einen ermäßigten Steuersatz für alle gewerblichen Einkünfte. Bei einer großen Tarifreform müßten allerdings der Spitzensatz der Einkommensteuer auf unter 40 Prozent und der Eingangssatz auf 15 Prozent gesenkt werden.
In namentlicher Abstimmung votierten 345 Abgeordnete gegen die F.D.P.-Initiative, 230 befürworteten sie (eine Enthaltung). Den PDS-Vorstoß hießen 24 Parlamentarier gut, 548 lehnten ihn ab (drei Enthaltungen). Die PDS trat dafür ein, den steuerlichen Grundfreibetrag ab Januar 1999 auf 15.000 DM anzuheben, weil mit 13.067 DM das Existenzminimum noch nicht steuerfrei gestellt sei.
Der Beschluß des Bundestages basiert auf einer Empfehlung des Finanzausschusses ( 14/125) vom 2. Dezember. Der Ausschuß hatte den Entwurf mit den Stimmen von SPD, Bündnisgrünen und PDS gegen das Votum der F.D.P. bei Enthaltung der CDU/CSU angenommen. Änderungsanträge der PDS, das Kindergeld stärker anzuheben, den Grundfreibetrag auf 15.000 DM/30.000 DM (Alleinstehende/Verheiratete) zu erhöhen und einen durchgängig linear-progressiven Einkommensteuertarif bereits ab 1999 einzuführen, hatte der Ausschuß abgelehnt.
Die am 4. Dezember verabschiedeten Teile hatte er zwei Tage zuvor aus dem zunächst umfangreicheren "Vorläufer" als "ersten Vorläufer" ausgekoppelt. Die verbliebenen Teile wurden in Form eines "zweiten Vorläufers" am 10. Dezember im Bundestag verabschiedet (siehe Seite 25). Im Ausschuß erklärten die Koalitionsfraktionen, dieser erste Teil der Steuerreform werde rückwirkend durch den Teil des Gesetzentwurfs gegenfinanziert, der erst 1999 verabschiedet wird.

Zeitdruck kritisiert

CDU/CSU und F.D.P. kritisierten den großen Zeitdruck bei der Beratung und bemängelten die "nachfrageorientierte" Konzeption des Entwurfs, der die Arbeitslosigkeit nicht spürbar reduzieren könne. Die angestrebte Steuerentlastung sei zu niedrig. Die F.D.P. beklagte zudem, daß das Steuerrecht nicht vereinfacht werde. Die PDS begrüßte die "Grundrichtung", hielt die Ausgestaltung aber für unzureichend bis verfassungswidrig, was den Grundfreibetrag angeht.
Am 3. Dezember hatte der Haushaltsausschuß mit der Mehrheit von Koalition und PDS gegen das Votum von Union und F.D.P. dem "ersten Vorläufer" zugestimmt. Dafür war eine Sondersitzung notwendig geworden, nachdem das Gremium am Vortag auf Antrag der Bündnisgrünen den Koalitionsentwurf gegen das Votum der SPD von der Tagesordnung abgesetzt hatte. Der Antrag kam, nachdem der Ausschuß erfahren hatte, daß es für den "zweiten Vorläufer" noch eine Anhörung geben würde. Die Bündnisgrünen sagten anschließend, dieser Antrag sei ein "Irrtum" gewesen. CDU/CSU und F.D.P. erklärten, auch sie hätten die Absetzung beantragt. Sie sähen sich außerstande, ohne Vorbereitung über kurzfristig eingebrachte Änderungen zu beschließen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9806/9806024
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