Kriterien der Mitgliedschaft bei der IHK überdenken(pt) Mit den Kriterien der Mitgliedschaft der Industrie und Handelskammern (IHK) hat sich der Petitionsausschuss am 1. Dezember beschäftigt. Zur Überprüfung dieser Kriterien beschloss der Ausschuss einvernehmlich, die zugrunde liegende Petition eines mittelständischen Unternehmens der Bundesregierung "als Material" zu überweisen und den Fraktionen des Bundestages "zur Kenntnis" zu geben. Der Unternehmer, der sich mit dem Betrieb von Schmerztherapiegeräten befasst, führte in der Eingabe aus, er wolle in allen großen Städten "kleine Servicestützpunkte" für Patienten aufbauen. Diese Zweigstellen seien lediglich unselbstständige Büros mit Technikern und einigen Sachbearbeitern, die keine Dienstleistungen der Industrie und Handelskammern in Anspruch nähmen. Dennoch verlange jede örtliche IHK die Mitgliedschaft und Mitgliedsbeiträge. Er forderte, die Kriterien der IHK müssten so geändert werden, dass nur am Sitz der Gesellschaft die Mitgliedschaft erforderlich sei. Die parlamentarische Prüfung des Ausschusses ergab, dass der Deutsche Industrie und Handelstag (DIHT) Verständnis für die Forderung hatte; er wies aber auch auf die bislang gescheiterten Versuche hin, eine "gerechtere" Regelung zu finden. Das Bundesministerium für Wirtschaft bezeichnet es in seiner Stellungnahme als "kaum" möglich, plausible, klare und leicht anwendbare Kriterien zu schaffen. Dem schloss sich der Petitionsausschuss an, wies aber auf die damit für kleinere Unternehmen verbundenen, nicht unerheblichen Kosten hin, für die gleichzeitig keinerlei Dienstleistungen in Anspruch genommen würden. |