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Oktober 09/2000
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REGIERUNG UNTERRICHTETE INNENAUSSCHUSS

Bei Kreditkartenkriminalität eine 60-prozentige Zunahme prognostiziert

(in) Die polizeiliche Kriminalstatistik hat für das erste Halbjahr 2000 bereits 25.104 Fälle von Kreditkartenkriminalität erfasst. Auf dieser Berechnungsgrundlage würde gegenüber 1999 eine Steigerung um 60 Prozent erreicht werden, erklärte ein Vertreter des Bundesinnenministeriums am 11. Oktober gegenüber den Mitgliedern des Innenausschusses.

Bereits im Jahr 1999 wurden laut Regierung insgesamt 36.198 Fälle von Zahlungskarten-kriminalität verzeichnet, was einen Anstieg um 40 Prozent gegenüber den 25.785 Fällen im Jahr 1998 bedeute. Konkrete Angaben über entstandene Schäden in Deutschland lägen dabei nicht vor.

Die starke Zunahme von Betrugsfällen im EC-Karten-Lastschriftverfahren sowie dem Bereich des Mail-Order- und Phone-Order-Betrugs per Internet hätten akuten Handlungsbedarf erkennen lassen, so die Regierung. Am 18. September 2000 habe deshalb ein Fachforum für Sicherheit des Zahlungsverkehrs stattgefunden, um mit 80 hochrangigen Vertretern aus Kreditwirtschaft und Verbänden, Handel, Industrie und Behörden über Verbesserungsmöglichkeiten der Prävention zu diskutieren. Dabei sei deutlich geworden, dass erforderliche Vorkehrungen in erster Linie durch Banken, Kartenorganisationen und den Handel geleistet werden müssten. An erster Stelle stehe dabei eine zügige Umstellung der Karten von Magnetstreifen auf Chipkartenbasis und die Verwendung biometrischer Verfahren.

Angeführt wurde das Vorbild Frankreichs. Seit zehn Jahren seien dort alle Kreditkarten mit Chip-Technologie ausgestattet, weshalb seitdem ein Betrugsaufkommen mit französischen Karten in Frankreich nicht mehr zu verzeichnen sei. Für Deutschland habe die Industrie eine flächendeckende Umsetzung der Chip-Karten-Technologie für das Jahr 2005 avisiert. Die weitere Prävention beziehe sich auf die Vermeidung von Verlusten auf dem Postweg, betrügerischer Antragstellungen, die rasche Einführung sicherer digitaler Signaturen und die Ergänzung des EC-Karten-Lastschriftverfahrens durch einen verlässlichen Identitätsnachweis des Karteninhabers.

Trotz der dramatischen Steigerungsraten, so die Regierung, habe der Anteil der Zahlungskartenkriminalität an der Gesamtkriminalität in Deutschland für das Jahr 1999 gerade 0,6 Prozent betragen. Die Schadenssummen nach Angaben der Industrie nur einen Promilleanteil am gesamten Umsatz ausmache. So habe die Kreditkartenindustrie im Jahre 1998 weltweit den Schaden zwar auf rund 600 Millionen Dollar beziffert. Gemessen am weltweiten Gesamtumsatz von 700 Milliarden Dollar entspreche dies einem Anteil von lediglich 0,09 Prozent.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0009/0009029a
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