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April 04/2001
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ANTRAG ANGENOMMEN

Gegen illegale Beschäftigung wirksamer vorgehen

(as) Die Bundesregierung soll weitere organisatorische und rechtliche Voraussetzungen schaffen, um illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit wirksam zu bekämpfen. Dies sieht ein Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/5270) vor, den der Bundestag mit den Stimmen der Koalition bei Ablehnung der CDU/CSU und der F.D.P. und Enthaltung der PDS am 6. April annahm (Beschlussempfehlung14/5784).

Darin heißt es, Schwarzarbeit gefährde die Sozialsysteme, beeinträchtige den Wettbewerb und untergrabe die Handlungsfähigkeit des Staates. Gleichzeitig wurde gegen die Stimmen der Union und der F.D.P. ein Antrag der Liberalen ( 14/3027) abgelehnt, wonach die Untersuchung der Schattenwirtschaft zu intensivieren sei. Zum Beispiel solle das vorzeitige Ausscheiden aus dem Erwerbsleben mit Blick auf das Anwachsen der Schattenwirtschaft überprüft werden.

Nach Auffassung der Sozialdemokraten kann mit dem Antrag die Abschreckungswirkung erhöht, Vollzugsdefizite ausgeräumt, die effiziente Arbeit der Verfolgungsbehörden verbessert und die Prävention verstärkt werden. Die oppositionelle CDU/CSU kritisierte dagegen die Initiative der Koalition; sie springe "zu kurz". Die Regierungskoalition von SPD und Bündnisgrünen blende die Ursachen der Schwarzarbeit aus und wolle lediglich Sanktionen und Bußgelder erhöhen sowie die Strafverfolgung verstärken. Man verschließe die Augen vor der Tatsache, dass illegale Beschäftigung ein Ergebnis der Höhe der Steuer- und Abgabenlast sei. Bündnis 90/Die Grünen befürchteten, dass Schwarzarbeit zunehmend die reguläre Arbeit verdränge. Die illegale Beschäftigung sei seit Beginn der neunziger Jahre gerade durch die zunehmende Abgaben- und Steuerbelastung von der alten Koalition zu verantworten. Die F.D.P. warf SPD und Bündnisgrünen vor, nur an den Symptomen zu laborieren anstatt bei den tatsächlichen Ursachen, nämlich der hohen Abgaben- und Steuerbelastung, anzusetzen. Es sei notwendig, die hohen Umsätze der Schattenwirtschaft in reguläre Arbeit zu überführen.

In den Augen der Mitglieder der PDS-Fraktion gibt es bereits ausreichend gesetzliche Möglichkeiten, um gegen Schwarzarbeit wirksam vorzugehen. Die Bundesanstalt für Arbeit habe erklärt, über keine ausreichenden personellen und materiellen Mittel zu verfügen, um als Strafverfolgungsbehörde zu arbeiten. Hier müsse angesetzt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0104/0104029a
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