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Mai 05/2001
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ANTRÄGE DER F.D.P.

Arbeitslosen- und Sozialhilfe sinnvoll zusammenfassen

(as) Arbeitslosen- und Sozialhilfe sollten vollständig zu einem System mit einer Leistung zusammengeführt werden. Dafür tritt die F.D.P. in einem Antrag ( 14/5983) ein. Darin heißt es, das neue System müsse ferner eine klare Zuständigkeit und ein eingleisiges Verfahren aufweisen und sich durch eine schlankere Verwaltung auszeichnen. Damit sei es möglich, neue Kräfte für eine bürgerfreundliche Betreuung und bestmögliche Anstrengungen aller Beteiligten zur erneuten Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen freizusetzen.

Nach dem Willen der Liberalen soll sich die neue Leistung am bisherigen Sozialhilfesatz als dem gemeinsamen Unterstützungssatz orientieren. Die Kriterien zur Aufnahme von Arbeit durch Empfänger der Ersatzleistung sollten sich an denen der bisherigen Sozialhilfe orientieren. Sozialhilfeempfängern sei bisher jede Arbeit zumutbar, wenn nicht die körperliche oder geistige Eignung fehle oder etwa die Kindeserziehung gefährdet wäre. Diese Regelung enthalte die größeren Anreize zur Aufnahme von Arbeit als die bisherigen Regelungen für die Arbeitslosenhilfe.

Weiter heißt es, das bisherige aufgegliederte System von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zeichne sich durch Verschiebebahnhöfe zwischen den Trägern aus. Das Verfahren sei ineffektiv, für den Empfänger undurchsichtig und für den Steuerzahler zu teuer. Außerdem sei es für die Betroffenen unwürdig, zwei verschiedenen Behörden für den gleichen Zweck ihre persönlichsten Daten offenbaren zu müssen. Nach Angaben der F.D.P. belaufen sich die Kosten für die Verwaltung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe auf jährlich rund 7 Milliarden DM. In diesem Doppelsystem gebe es erhebliche Einsparmöglichkeiten.

Freibeträge erhöhen

In einem weiteren Antrag ( 14/5982) zum selben Themenbereich fordern die Liberalen, die Bundesregierung solle auf die Kommunen einwirken, die Freibeträge für zusätzliches Einkommen in der Sozialhilfe zu erhöhen. In der Initiative heißt es weiter, den Sozialhilfeträgern müssten über eine Reform des Länderfinanzausgleichs die entsprechenden Anreize und Mittel zur Verfügung gestellt werden. Außerdem treten die Liberalen dafür ein, die Anrechnungssätze auf die Sozialhilfe mit zunehmendem Einkommen langsamer ansteigen zu lassen.

Betroffene könnten arbeiten

Zur Begründung schreiben die Abgeordneten, nach Expertenschätzungen sei mindestens eine Million Sozialhilfeempfänger in der Lage, einer geregelten Beschäftigung nachzugehen. Für viele arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger lohne es sich jedoch nicht, eine Arbeit aufzunehmen. Dies liege in erster Linie gerade bei niedrigem Einkommen am geringen Abstand zwischen Lohn und Sozialhilfe. Das durchschnittliche verfügbare Monatseinkommen eines Alleinverdieners mit zwei Kindern liege bei 3.200 DM während das Transfereinkommen einer Sozialhilfefamilie 2.940 DM ausmache.

Außerdem werde die Sozialhilfe zu einem großen Teil gestrichen, wenn ein arbeitswilliger Sozialhilfeempfänger Arbeit aufnehme. Dieser könne höchstens 275 DM mehr im Monat verdienen, wenn er zusätzlich arbeitet. Aus diesen Gründen gebe das deutsche Sozialhilfesystem den arbeitsfähigen Betroffenen zu wenig Anreize, Arbeit aufzunehmen und in das Erwerbsleben zurückzukehren.

Insoweit verhielten sich viele arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger wirtschaftlich nur rational, wenn sie keine Arbeit annähmen, erklärt die Fraktion weiter. Zusätzlich begünstige eine solche "Sozialhilfefalle" die Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0105/0105022c
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