Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2001 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 05/2001 >
Mai 05/2001
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

REGIERUNG ANTWORTET CDU/CSU

Auf dem Telekommunikationsmarkt den Ordnungsrahmen vorerst nicht ändern

(wi) Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Anlass, den Ordnungsrahmen des deutschen Telekommunikationsmarktes zu ändern. Dies geht aus ihrer Antwort ( 14/5915) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 14/5167) hervor.

Die Marktentwicklung sei auf Grund der geltenden Rahmenbedingungen ausgesprochen positiv, so die Regierung. Durch die Preissenkungen bei Ferngesprächen, Internetzugang und Mobilfunk sei zusätzliche Kaufkraft in Milliardenhöhe freigesetzt worden. Auf Grund starker Verkehrszuwächse bei Internet und Mobilfunk sei der Telekommunikationsmarkt stärker als die Gesamtwirtschaft gewachsen. Die Marktöffnung habe zu positiven Beschäftigungseffekten geführt. Diese Marktentwicklungen bezeichnet die Regierung als einen Beleg für den "großen Erfolg der sektorspezifischen Telekommunikationsregulierung".

Unternehmen hätten im Vertrauen auf stabile wettbewerbsfreundliche Rahmenbedingungen Milliardensummen in die Weiterentwicklung von Technologien und Produkten investiert. Schon deshalb wären kurzfristige Änderungen des Ordnungsrahmens nach Meinung der Regierung eher kontraproduktiv. Ab 2003 gebe es jedoch Anhaltspunkte dafür, die Regulierung zurückzuführen, heißt es weiter. Auf einzelnen Märkten würden marktbeherrschende Positionen durch mehr Wettbewerb schrittweise abgebaut, die Regulierungsintensität werde faktisch zurückgehen.

Wie die Regierung weiter berichtet, sei es eine zentrale Herausforderung, Wettbewerb im Ortsnetz zu schaffen. Ende letzten Jahres hätten die Wettbewerber der Deutschen Telekom einen Marktanteil an Festnetztelefonanschlüssen von 1,5 Prozent gehabt.

Mit der Möglichkeit des entbündelten Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung und der künftigen Möglichkeit, auf einem Teil der letzten Meile getrennt vom Telefonanbieter Datendienste anbieten zu können (so genannter Shared access), sowie mit der Vergabe von Frequenzen für die drahtlose Teilnehmeranschlussleitung und die dritte Mobilfunkgeneration UMTS sind aus Sicht der Regierung die regulatorischen Voraussetzungen geschaffen worden, um Wettbewerb im Ortsnetz zu verwirklichen. Bis Ende 2000 habe es 95 Verträge zwischen der Telekom und ihren Wettbewer-bern über den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung gegeben.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0105/0105049a
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion