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07/2001
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Umsatzsteuerbetrug bekämpfen

(fi) In den obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern gibt es Überlegungen, den zunehmenden Umsatzsteuerbetrug in der EU durch Änderungen der Abgabenordnung und des Umsatzsteuergesetzes zu bekämpfen. Der Umsatzsteuerbetrug in Form von Karussellgeschäften werde auch von organisierten Kriminellen genutzt, um den Fiskus zu Zahlungen zu veranlassen, berichtete das Bundesfinanzministerium am 4. Juli im Finanzausschuss. Entscheidendes Instrument sei dabei das Ausstellen von Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis, um dem Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug zu ermöglichen, ohne die ausgewiesene Umsatzsteuer zu entrichten. Dieses Vorgehen müsse in gleichem Maße wie Steuerhinterziehung bestraft werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107023d
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