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07/2001
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ZEUGNISVERWEIGERUNGSRECHT AUSGEDEHNT

Selbst Recherchiertes geschützt

(re) Das strafprozessuale Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten soll künftig auf selbst recherchierte Materialien und alle berufsbezogenen Wahrnehmungen ausgedehnt werden. Der Bundestag beschloss auf Empfehlung des Rechtsausschusses ( 14/6576) am 6. Juli mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen entsprechenden Regierungsgesetzentwurf ( 14/5166).

In dieses Recht der Zeugnisverweigerung sollen auch nicht periodische Druckwerke, Informations- und Kommunikationsdienste sowie Filmberichte einbezogen werden. Damit verbunden sei auch ein Verbot der Beschlagnahme solcher Materialien durch die Behörden. CDU/CSU, F.D.P. und PDS stimmten gegen die Initiative. Einen Gesetzentwurf der Liberalen ( 14/1602), der im Grundsatz das gleiche Ziel verfolgte, lehnte der Bundestag ab.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107031d
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