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07/2001
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ANHÖRUNG ZUR RELIGIONSBESCHIMPFUNG

Unterschiedliche Resonanz

(re) Unterschiedliche Resonanz hat bei Experten das Vorhaben der CDU/CSU-Fraktion hervorgerufen, durch eine Änderung des Strafgesetzbuches (§ 166) einen besseren Schutz religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen zu erreichen. Die Union hat dazu einen Gesetzentwurf ( 14/4558) vorgelegt. Die Sachverständigen äußerten sich in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am 27. Juni.

Während Vertreter der beiden großen Kirchen den Gesetzentwurf übereinstimmend begrüßten und es als dringend geboten bezeichneten, einer Herabsetzung und Verächtlichmachung von religiösen Überzeugungen, Glaubensinhalten und -symbolen" entschieden entgegenzutreten, kam Kritik von mehreren Rechtsprofessoren. So meinte Professor Stephan Barton von der Universität Bielefeld, im modernen Strafrecht könne es kein Schutzgut "religiöses Empfinden" geben. Noch weniger könne ein säkulares Strafrecht auf den Schutz religiöser Inhalte abstellen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107032c
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