Deutscher Bundestag
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07/2001
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ARBEITSLOSENVERSICHERUNG

Beitrag wird nicht abgesenkt

(as) Der Beitrag für die Arbeitslosenversicherung soll nicht abgesenkt werden. Der Bundestag lehnte am 29. Juni mit den Stimmen der Koalition und der PDS bei ablehnendem Votum der Union und der F.D.P. einen Antrag der CDU/CSU ( 14/4377) ab, wonach der Beitrag für die Jahre 2001 und 2002 um jeweils 0,5 Prozent gesenkt werden sollte. Die Union hatte argumentiert, derzeit bestehe eine realistische Möglichkeit, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu entlasten, indem der Beitrag abgesenkt werde.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107047b
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