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07/2001
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BUNDESTAG ÄNDERT GESETZ

Exklusivlizenz der Deutschen Post für bestimmte Briefe verlängert

(wi) Der Bundestag hat am 28. Juni die Exklusivlizenz der Deutschen Post für bestimmte Briefsendungen um fünf Jahre bis Ende 2007 verlängert. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Postgesetzes ( 14/6121, 14/6261) nahm das Plenum auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses vom 20. Juni ( 16/6325) an.

Der Ausschuss hatte den Entwurf mit den Stimmen der Koalition und der PDS gegen die Stimmen der CDU/CSU, der F.D.P. sowie eines Mitglieds der SPD-Fraktion befürwortet. Abgelehnt wurde ebenfalls auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses ( 14/6326) ein Antrag der F.D.P. ( 14/5333).

Markt nicht einseitig öffnen

Damit behält die Deutsche Post AG vorerst das Recht, Briefsendungen und adressierte Kataloge mit einem Einzelgewicht von weniger als 200 Gramm und einem Einzelpreis bis zum Fünffachen des Ende 1997 geltenden Preises exklusiv zu befördern. Ursprünglich war im Postgesetz vorgesehen, diese Lizenz Ende 2002 auslaufen zu lassen. Mit der Änderung will der Bundestag verhindern, dass ein vorzeitiges Auslaufen der Exklusivlizenz zu einer einseitigen Öffnung des deutschen Postmarktes führt.

Das Parlament fasste auf Vorschlag des Wirtschaftsausschusses eine Entschließung, die SPD und Bündnisgrüne beantragt hatten. Darin wird es für erforderlich gehalten, bei der Öffnung der Postmärkte in Europa "schrittweise, kontrolliert und harmonisch" vorzugehen. Eine einseitige Liberalisierung in Deutschland würde zu Wettbewerbsverzerrungen führen, die zu Lasten deutscher Unternehmen und Arbeitsplätze gingen.

Der Bundestag wies ferner darauf hin, dass das Monopol der "strengen" Aufsicht durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post unterliege, um negative Effekte für Unternehmen und Verbraucher zu verhindern. Weiter heißt es, der Postsektor unterscheide sich von dem der Telekommunikation, da er sich unter anderem durch relativ geringe Wachstumsraten auszeichne und sehr personalintensiv sei.

Im Ausschuss hatte die CDU/CSU die Befürchtung geäußert, die Deutsche Post AG würde in ihrer marktbeherrschenden Stellung noch dominanter werden als es Thurn und Taxis je gewesen sei, zumindest dann, wenn Rechtsvorschriften bei einer Lizenzverlängerung nicht geändert würden. Dazu habe die Regierung keine Vorschläge gemacht.

Die Regierung hatte in ihrer Gegenäußerung ( 14/6261) zur Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf erklärt, im Interesse der Unternehmen gehe es darum, Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen. Die vom Bundesrat geforderten Gesetzesänderungen, die an die Laufzeit der Exklusivlizenz anknüpfen, will sie vor Ende 2002 umsetzen.

"Arbeitsplätze gefährdet"

Nach Darstellung der Union würden durch die Lizenzverlängerung nicht nur die 30.000 Arbeitsplätze, die im Vertrauen auf den Ablauf des Monopols geschaffen worden seien, vernichtet, sondern 300.000 zusätzliche Stellen verhindert. Die Koalition sah dies als falsch an. Zudem habe der Bundesrat gegen die Verlängerung keine Einwände erhoben.

Die F.D.P. bewertete die Regelung, dass die Exklusivlizenz auch Kataloge einbeziehe, als "europarechtlich unzulässig". In dem abgelehnten Antrag hatte die Fraktion gefordert, die Exklusivlizenz wie zunächst geplant Ende 2002 aufzuheben. Bereits am 18. Juni hatte der Unterausschuss "Telekommunikation und Post" des Wirtschaftsausschusses Sachverständige in einer Anhörung dazu befragt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107059c
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