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08/2001
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Möglichkeiten zur Rehabilitation bei Dienstunfähigkeit stärken

(in) Mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes ( 14/6717) will der Bundesrat eine ersatzlose Streichung der Altersgrenze bei der begrenzten Dienstfähigkeit erreichen.

Angesichts des enormen Anstiegs vorzeitiger Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit scheine es "geboten, alle rechtlichen Möglichkeiten zur konsequenten Umsetzung des Grundsatzes Rehabilitation vor Versorgung zu schaffen".

Die geltende Regelung sei "beamtenpolitisch problematisch und in der Öffentlichkeit kaum verständlich", wenn jüngere Beamte mit 35 bis 40 Jahren in den Ruhestand versetzt werden müssten, obwohl sie noch teildienstfähig seien. Eine Reaktivierung soll deshalb erfolgen, wenn Beamte im Ruhestand wieder begrenzt dienstfähig sind. Sonst würden älteren Beamten umfangreichere Dienstpflichten auferlegt als jüngeren Kollegen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0108/0108048b
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