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08/2001
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Zur tariflichen Bezahlung verpflichten

(wi) Der Bundesrat will, dass öffentliche Stellen Bauaufträge und Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr nur an solche Unternehmen vergeben dürfen, die ihre Beschäftigten nach den geltenden Tarifverträgen entlohnen. Dazu hat er einen Gesetzentwurf ( 14/6752) vorgelegt. In ihrer Stellungnahme äußert die Bundesregierung Verständnis für die Furcht vor Fehlentwicklungen im Bausektor und bei öffentlichen Nahverkehrsdienstleistungen. Eine Arbeitsgruppe wolle im Auftrag des Bundeskanzlers noch in diesem Herbst eine verfassungskonforme Lösung für das Problem der "Tariftreue" entwickeln, heißt es.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0108/0108071d
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