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09/2001
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PETITIONSAUSSCHUSS

Anliegen von Armeniern abgeschlossen

(pt) Abschließen konnte der Petitionsausschuss jetzt eine Eingabe des Zentralrats der Armenier in Deutschland e. V. und weiterer Petenten. Diese hatten in ihrer Petition gefordert, die Tatsache des Völkermordes an den Armeniern anzuerkennen.

Es solle dem Beispiel internationaler und nationaler Gremien wie dem Weltkirchenrat, dem Europäischen Parlament, der UN-Menschenrechtskommission sowie den Parlamenten beziehungsweise Senaten unter anderem Argentiniens, Belgiens, Frankreichs, Schwedens und der USA gefolgt werden.

Außerdem sollte der Gesetzgeber der Republik Türkei aufgefordert werden, die historische Tatsache des Völkermordes anzuerkennen und damit der Bedingung zu entsprechen, die das Europäische Parlament mit seiner schon 1987 verabschiedeten "Resolution zur politischen Lösung der armenischen Frage" an die Vollmitgliedschaft der Türkei gestellt habe. So würde unmittelbar dazu beigetragen, Gerechtigkeit für die Nachfahren der Opfer wiederherzustellen.

Als "Material" an die Regierung überwiesen

Diese Eingabe war auf Empfehlung des Petitionsausschusses im April 2001 vom Deutschen Bundestag an das Auswärtige Amt "als Material" überwiesen worden. Das Auswärtige Amt teilte nun mit, dass man sich bereits im Juni 2001 auf Staatssekretärsebene mit dem Gegenstand der Petition befasst habe.

Die türkische Seite habe auf inoffizielle Kontakte auf Ebene der Nichtregierungsorganisationen hingewiesen, wodurch erste Ansätze zur Aufarbeitung der türkisch-armenischen Vergangenheit unternommen würden. Mit dieser Antwort sei dem Beschluss des Deutschen Bundestages Rechnung getragen worden, so der Petitionsausschuss.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0109/0109083b
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