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10/2001
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ERSTE LESUNG DES TERRORISMUSBEKÄMPFUNGSGESETZES

"Vorkehrungen für mehr Sicherheit sind keine Gefahr für den Rechtsstaat"

(in) Weder amerikanischen noch europäischen Sicherheitsinstitutionen ist es nach den Worten von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) gelungen, die Vorbereitung der Verbrechen vom 11. September in New York und Washington zu erkennen. Anlässlich der ersten Lesung des von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Entwurfs eines Terrorismusbekämpfungsgesetzes ( 14/7386) erklärte der Minister am 15. November im Bundestag, mit diesem Gesetzespaket werde versucht, dies künftig zu verhindern.

Otto Schily (SPD)

Otto Schily (SPD)

Dieter Wiefelspütz (SPD)

Dieter Wiefelspütz (SPD)

Wolfgang Bosbach (CDU/CSU)

Wolfgang Bosbach (CDU/CSU)

Volker Beck (B 90/Grüne)

Volker Beck (B 90/Grüne)

Max Stadler (FDP)

Max Stadler (FDP)

Ulla Jelpke (PDS)

Ulla Jelpke (PDS)

Nach den Worten Schilys müssen die Sicherheitsinstitutionen so ausgerüstet werden, dass ein Einblick in terroristische Strukturen ermöglicht wird. Die Zentralstellenfunktion des Bundeskriminalamtes müsse gestärkt werden. Eine bessere Früherkennung als bisher solle auch durch die Verstärkung von Bundesgrenzschutz, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und anderen möglich werden. Die Polizei müsse künftig einschlägige Dateien in Anspruch nehmen können. Er lasse sich nicht vorwerfen, so Schily, dass dies der Anfang eines "totalitären Staates" sei. Es gehe nicht um einen Gegensatz zwischen Freiheit und Sicherheit, die eng mit einander verbunden seien.

"Datenschutz gewahrt"

Das Spannungsverhältnis von Sicherheit und Freiheit werde durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz nicht beeinträchtigt, sagte Dieter Wiefels-pütz (SPD). Deutschland werde nicht anfangen, sich abzuschotten. Man werde aber genauer hinschauen, welche Menschen aus Problemzonen der Welt "zu uns kommen". Extremisten wolle man nicht dabeihaben. Um dies sicherzustellen, würden alle "rechtsstaatlichen Register" gezogen. Wiefelspütz sah keinen Gegensatz zwischen effektiver Verbrechensbekämpfung und Datenschutz. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung bleibe geschützt.

"Mangel an Entscheidungen"

Einen "Mangel an notwendigen und längst überfälligen Entscheidungen" diagnostizierte Wolfgang Bosbach (CDU/CSU). Die Diskrepanz zwischen Worten und Taten des Innenministers sei ebenso unübersehbar wie seine "mangelnde Bereitschaft", in der Koalition das zum Schutz der Bürger Notwendige durchzusetzen. Der Gesetzentwurf bleibe weit hinter dem zurück, was für eine effektive Bekämpfung der Kriminalität, des Terrorismus und des politisch oder religiös motivierten Extremismus notwendig sei, aber auch hinter dem, was der Minister noch bis vor kurzem als richtig proklamiert habe. Der demokratische Rechtsstaat sei durch die "notwendigen Maßnahmen beim Kampf gegen den Terror" nicht in Gefahr. Wenn man ein freiheitliches Land und eine tolerante Gesellschaft bleiben wolle, müsse man entschlossen jene bekämpfen, die diese Toleranz nutzen, um das Land und seine Gesellschaftsordnung anzugreifen.

Volker Beck (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, mit dem Gesetzentwurf reagiere die Koalition angemessen und rechtsstaatlich vertretbar auf die Bedrohung des Terrorismus. Auf über 100 Seiten werde ein Optimum an Sicherheit für die Bürger garantiert. Rechtsstaatlichkeit und Bürgerrechte blieben gewahrt. Es sei nichts geschehen, was als Entwicklung hin zu einem "orwellschen Überwachungsstaat" gedeutet werden könnte.

Für die FDP erklärte Max Stadler, man stimme den Maßnahmen zu, die notwendig und verhältnismäßig seien und für die Terrorismusbekämpfung taugten. Er nannte die verstärkte Sicherheitsüberprüfung des Personals auf Flughäfen und den Austausch von Visa-Entscheidungen. Wenn ein Visumantrag abgelehnt werde, sei nicht einzusehen, warum dies nicht auch anderen damit befassten Behörden mitgeteilt werden solle.

Zugriff auf Ausländervereine

Ulla Jelpke (PDS) wies darauf hin, dass der Verfassungsschutz weitgehende Kompetenzen erhalten werde. Er werde automatisiert auf 16.000 Ausländervereine Zugriff nehmen und Gruppenabfragen vornehmen können. Die geplanten Änderungen beim Datenschutz verletzten das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0110/0110021a
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