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10/2001
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ANTRÄGE

Koalition will Schwankungsreserve der Rentenversicherung reduzieren

(as) Die Mindestschwankungsreserve der gesetzlichen Rentenversicherung soll um 20 Prozent einer Monatsausgabe reduziert werden. Damit kann der Anstieg des Beitragssatzes um 0,3 Prozent verhindert werden, argumentieren SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem Gesetzentwurf ( 14/7284).

Auf Grund der derzeitigen konjunkturellen Schwäche sei es nötig, den Beitragssatz für das Jahr 2002 anzuheben. Dies wollen die Fraktionen im Hinblick auf die angespannte konjunkturelle Lage verhindern. Außerdem könne der Bund durch diese Maßnahme im nächsten Jahr etwa 0,5 Milliarden € beim allgemeinen Bundeszuschuss zur Rentenversicherung sowie rund 200 Millionen € bei den Beiträgen für Kindererziehungszeiten sparen. Insgesamt könne somit vermieden werden, dass das verfügbare Einkommen der Arbeitnehmer um 1,2 Milliarden € absinkt und die Lohnzusatzkosten der Arbeitgeber entsprechend steigen.

Gegen eine Senkung der Schwankungsreserve spricht sich die CDU/ CSU in einem Antrag ( 14/7292) aus. Nur so könne das Vertrauen in dieses Sozialversicherungssystem erhalten werden. Außerdem fordern die Abgeordneten, die Bürger wahrheitsgemäß und vollständig über die Finanzsituation der Rentenversicherung zu unterrichten und Vorschläge zu unterbreiten, wie der Beitragssatz stabil gehalten werden kann.

Zur Begründung heißt es, die seit 1977 bestehende gesetzliche Verpflichtung der Rentenversicherung, eine Schwankungsreserve in Höhe einer Monatsausgabe bereitzuhalten, habe sich bewährt. Dies sei ein Notgroschen und diene dazu, im Laufe eines Jahres auf unvorhergesehene Finanzentwicklungen reagieren zu können, nicht aber um im Vorfeld den Beitragssatz systemwidrig zu beeinflussen.

Sachverständige einer öffentlichen Anhörung des Fachausschusses begrüßten am 14. November grundsätzlich das Vorhaben von SPD und Bündnisgrünen, die Schwankungsreserve zu senken. Dies ist das Ergebnis von Stellungnahmen, die die Experten anlässlich des Hearings zu den Initiativen der Koalition und Union vorgelegt hatten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund erklärte, nach vorliegenden Prognosen und wirtschaftlichen Annahmen für das laufende und das nächste Jahr müsse der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung von 19,1 auf 19,4 Prozent angehoben werden. Angesichts der schwierigen konjunkturellen Situation wirke sich eine solche Anhebung negativ auf Wachstum und Beschäftigung aus. Außerdem müsse berücksichtigt werden, dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung ohnehin angehoben werden müssten.

Die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände bezeichnet eine Absenkung als das "geringere Übel". Durch ein Heraufsetzen des Beitragssatzes um 0,3 Prozent würden die Beitragszahler und Arbeitgeber mit Zwangsabgaben und Personalzusatzkosten in Höhe von jährlich 5 Milliarden DM belastet. Dies wäre "pures Gift" für die Konjunktur und den Arbeitsmarkt. Der Verband setzt sich dafür ein, die unlängst beschlossene Reform der gesetzlichen Rentenversicherung zu korrigieren. Man müsse sich auf eine Basissicherung konzentrieren und das Nettorentenniveau von heute rund 70 Prozent auf 60 bis 62 Prozent im Jahre 2030 reduzieren.

Nach Überzeugung des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger hätte die Senkung die Folge, dass der Beitragssatz im nächsten Jahr bei 19,1 Prozent stabil bleiben kann. Allerdings sei nicht zu bestreiten, dass mit der Senkung die Sicherungsfunktion der Schwankungsreserve, nämlich Abweichungen von Ausgaben und Einnahmen aufzufangen bzw. im Ergebnis zu niedrig festgesetzte Beitragssätze auszugleichen, verringert wird.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0110/0110045a
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