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10/2001
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ANTRAG DER FDP

Gewerbesteuer abschaffen und kommunale Finanzkraft stärken

(fi) Die FDP-Fraktion plädiert dafür, die Gewerbesteuer im Zuge einer umfassenden Finanzreform zwischen Bund, Ländern und Gemeinden abzuschaffen. In einem Antrag ( 14/7326) wird empfohlen, den Gemeinden als finanziellen Ausgleich und zur weiteren Stärkung ihrer Finanzkraft einen Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer zu überlassen. Damit solle ein eigenes Hebesatzrecht verbunden werden.

Ferner wollen die Abgeordneten den Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer erhöhen. Auch sollten die Steuertarife so weit abgesenkt werden, dass einschließlich des gemeindlichen Besteuerungsrechts eine Spitzenbelastung von höchstens 35 Prozent erreicht wird. Auf eine Unterscheidung zwischen gewerblichen und nicht gewerblichen Einkünften will die Fraktion verzichten. Die Körperschaftsteuerbelastung sei entsprechend anzupassen.

Die Liberalen bezeichnen die Gewerbesteuer als "Fremdkörper" im Steuersystem. Sie sei als Betriebsausgabe bei der Gewinnermittlung abzuziehen und mindere so nicht nur ihre eigene, sondern auch die Bemessungsgrundlage für Einkommen- und Körperschaftsteuer. Werde die Bemessungsgrundlage bei Einkommen- und Körperschaftsteuer verbreitert, erhöhe sich die Gewerbesteuerbelastung, da der von den Gemeinden festzusetzende Hebesatz nicht automatisch sinke.

Senkungen bei der Gewerbesteuer hätten in der Vergangenheit häufig zu höheren Hebesätzen geführt, weil die Gemeinden nicht bereit oder in der Lage gewesen seien, die Steuerausfälle zu kompensieren, betont die FDP. Im Vordergrund einer umfassenden Reform der Gemeindefinanzen müsse die finanzielle Eigenverantwortung der Kommunen stehen, die es zu gewährleisten gelte, so die Fraktion.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0110/0110057d
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