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10/2001
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"MEISTER-BAFÖG"

Parlament gibt grünes Licht für bessere Förderung der Aufstiegsfortbildung

(bf) Den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG – 14/7094) hat der Bundestag am 15. November in der Ausschussfassung angenommen. Er folgte damit einer Empfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses ( 14/7472). Der Gesetzentwurf der CDU/CSU ( 14/4250) mit der gleichen Zielrichtung wurde abgelehnt.

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz von 1996 habe die seinerzeitigen Erwartungen und Zielsetzungen nicht erfüllt, begründete die Regierung ihre Initiative. Ein von ihr im Sommer 1999 vorgelegter Bericht über Umsetzung und Inanspruchnahme des AFBG ( 14/1137) habe eine Reihe struktureller und technischer Defizite des Gesetzes aufgezeigt. So würden die Förderung als wenig attraktiv und zu bürokratisch und der Anwendungsbereich des Gesetzes als zu eng befunden.

Förderkonditionen werden attraktiver und flexibler

Ziel der Novellierung ist deshalb, durch attraktivere, flexiblere und der Lebenssituation von Fortbildungsteilnehmern besser gerecht werdende Förderkonditionen die Rahmenbedingungen für eine berufliche Weiterqualifizierung und den Schritt in die Selbstständigkeit zu verbessern sowie die Förderung von Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen ausgewogener zu gestalten. Geplant ist, weitere Fortbildungen etwa im Gesundheits- und Pflegebereich einzubeziehen, Zweitfortbildungen großzügiger als bisher zu fördern und die Benachteiligung bestimmter Personengruppen zu beseitigen. Die Mittelstandskomponente, der Darlehensteilerlass, werde so ausgestaltet, dass sie die gewünschten Impulse für mehr Existenzgründungen und Arbeitsplätze geben kann. Weiter sollen der Verwaltungsaufwand auf das Notwendige begrenzt und die Antrags- und Bewilligungsverfahren vereinfacht werden.

Die SPD betonte, der Regierungsvorschlag gehe überall in die richtige Richtung. Auch könne man ihn von der Opposition als bestätigt ansehen, da diese mit ihrem Entwurf keine andere Richtung einschlage, sondern nur ein bisschen mehr haben wolle. Dies sei aber nicht finanzierbar. Ebenso wenig würden die Bundesländer dem folgen. Durch die Novellierung stiegen die zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel für das Meister-BAföG bereits um mehr als 100 Prozent. Die Fraktion verwies darauf, dass mit den Änderungsvorschlägen der Koalition zwei substanzielle Verbesserungen erreicht werden: Der Bewilligungszeitraum bei Teilzeitmaßnahmen werde – einer Anregung des Bundesrates folgend – von 36 auf 48 Monate und der Zeitraum für den Darlehensteilerlass bei einer Existenzgründung und der Einstellung von zwei Beschäftigten von zwei auf drei Jahre erhöht. Nicht gefolgt werden könne dem Vorschlag der Länderkammer, die Vermögensanrechnung ganz zu streichen. Den Unionsentwurf bezeichneten die Sozialdemokraten als "übersteigert". Man könne natürlich immer mehr machen, bestätigten auch die Bündnisgrünen. Insgesamt aber sei festzuhalten, dass der Regierungsentwurf realistischer und durchgerechneter sei als der Unionsentwurf.

Union kritisiert Zeitpunkt des Inkrafttretens

Dem wurde von Seiten der CDU/CSU widersprochen. Zwar schließe sie nicht aus, dass der Regierungsentwurf in die richtige Richtung gehe. Es hätte aber durchaus noch Bewegungsspielraum gegeben, um in Richtung Bildung etwas mehr herauszuholen. Die Fraktion betonte, ihr Gesetzentwurf liege seit einem Jahr vor. Die Regierung sei mit ihrem Entwurf darunter geblieben. Besonders zu kritisieren sei am Regierungsentwurf, dass im Bereich der Teilzeitmaßnahmen kein Unterhaltsbeitrag gewährt werden solle, obwohl dies gerade für fortbildungsinteressierte Frauen wichtig sei. Kritik übte die Union auch am Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes und plädierte dafür, ihn statt zum 1. Januar 2002 rückwirkend zum 1. Dezember 2001 festzusetzen, um dem Semesterbeginn Rechnung zu tragen. Die Vorhaltungen der SPD, im Unionsentwurf fehle die Erweiterung der Fördermöglichkeiten auf Gesundheits- und Pflegeberufe, konterte die Fraktion mit der Feststellung, dies zu regeln unterliege Länderhoheit.

FDP will weitere Verbesserungen

Die FDP hielt fest, die Vorgängerregierung habe 1996 das "Meister-BAföG" überhaupt erst auf den Weg gebracht und damit einen Rechtsanspruch auf Förderung beruflicher Höherqualifizierung gesetzlich gesichert. Sie beklagte, dass die von den Sachverständigen in der Ausschussanhörung am 30. Mai vorgebrachten Änderungsvorschläge nicht konsequent aufgenommen worden seien. Zwar sei zumindest ein erster Schritt getan, doch bleibe das Gesetz auch deutlich hinter eigenen Vorschlägen aus dem Bericht der Bundesregierung zurück. Wie angekündigt, brachte die FDP einen Entschließungsantrag ( 14/7502) mit weitergehenden Verbesserungsvorschlägen ein, den das Plenum ablehnte. Von Seiten der PDS wurde das Gesetz ebenfalls als "Schritt in die richtige Richtung" bezeichnet. Doch blieben noch etliche Regelungen offen. So beklagte die PDS immer noch bestehende Einschränkungen für bestimmte Berufsgruppen und plädierte dafür, eine Zweitförderung generell zu ermöglichen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0110/0110063a
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