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11/2001
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KRANKENHAUSFINANZIERUNG

Berlin soll zusätzliche Mittel behalten können

(ge) Das Land Berlin soll ermächtigt werden, Bundesfördermittel für Krankenhausinvestitionen zu behalten, die in den Jahren 1995 und 1997 über das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) hinaus vereinnahmt wurden. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates ( 14/7462) vor, mit dem der Artikel 14 des Gesundheitsstrukturgesetzes von 1992 rückwirkend zum 1. Januar 1995 geändert werden soll. Zur Erläuterung heißt es, das Land Berlin habe im genannten Zeitraum Bundesfördermittel in Höhe von rund 69,3 Millionen DM vereinnahmt, ohne dazu nach dem Gesundheitsstrukturgesetz berechtigt gewesen zu sein.

Die Regierung erklärt in ihrer Stellungnahme, mit dem Entwurf solle die ab dem Jahr 1995 bei der Umsetzung des Krankenhaus-Investitionsprogramms nur vom Land Berlin praktizierte Verfahrensweise legalisiert werden. Dies hätte zur Folge, dass die zuviel gezahlte Bundeshilfe Berlin zustünde. Dies sei mit dem GSG unvereinbar.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0111/0111041c
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