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11/2001
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GESETZENTWURF DER BUNDESREGIERUNG

Das Recht des forstlichen Vermehrungsgutes neu fassen

(vs) Die zum 1. Januar 2003 erforderliche Umsetzung einer EU-Richtlinie will die Bundesregierung nach eigenen Angaben zum Anlass nehmen, das Recht des forstlichen Vermehrungsgutes grundlegend zu überarbeiten und das Gesetz über forstliches Saat- und Pflanzgut konstitutiv neu zu fassen.

So sollen Regelungen über die Zulassung des Ausgangsmaterials, die Zertifizierung und Kennzeichnung des Vermehrungsgutes beim Vertrieb sowie über die Kontrolle der Betriebe getroffen werden. Den dazu vorgelegten Entwurf eines Forstvermehrungsgutgesetzes ( 14/7384) hat der Bundestag am 29. November zur Beratung an den Ausschuss für Verbraucherschutz überwiesen.

Dadurch solle hochwertiges und identitätsgesichertes forstliches Vermehrungsgut für die Erhaltung, Verbesserung und Mehrung des Waldes, die Förderung der Forstwirtschaft sowie die Erhaltung und nachhaltige Nutzung forstgenetischer Ressourcen bereitgestellt werden, wobei wissenschaftliche Erkenntnisse und Erfahrungen einzubeziehen seien. Weiter sollen ein begrenzter Aufwand, eine effiziente Kontrolle sowie die Zusammenarbeit im EU-Binnenmarkt gewährleistet werden. Die Belastung der Forst- und Erntebetriebe, Samenhändler und Baumschulen will die Regierung begrenzen. Das Gesetz über forstliches Saat- und Pflanzgut von 1957 entspreche nicht mehr künftigen Anforderungen, heißt es weiter.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0111/0111047d
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