Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2002 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 01/2002 >
01/2002
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

BERICHT DER BUNDESREGIERUNG

"Risiken gewerblicher Nutzung der Kernenergie nur befristet hinnehmbar"

(um) Das bisher vom Gesetgeber als sozialadäquat hingenommene "Restrisiko" bei der gewerblichen Nutzung der Kernenergie ist nach Auffassung der Bundesregierung nur noch für einen begrenzten Zeitraum hinnehmbar. Dies erklärt sie ihrem Bericht zur zweiten Überprüfungstagung des Übereinkommens über nukleare Sicherheit im April 2002 ( 14/7732).

Dabei wird ausführlich auf die Neueinschätzung der Risiken und die Gewährleistung im Rahmen der im Juni 2000 getroffenen Vereinbarung der deutschen Wirtschaft "zur geordneten Beendigung der Stromerzeugung aus Kernenergie" eingegangen. Obwohl diese Vereinbarung keine rechtliche Bindungswirkung entfalte, so die Regierung, enthalte sie eine Fülle von vereinbarten Maßnahmen, die derzeit von den Beteiligten umgesetzt würden.

Schwerpunktthemen sind dem Bericht zufolge unter anderem die Genehmigungsverfahren für die Zwischenlager an den Standorten der aktiven Kernkraftwerke. Ferner geht es um Informationen zur Unterbrechung bei der Erkundung des Salzstocks Gor-leben, um die Klärung wissenschaftlich fundierter Endlagerkriterien und um ein nachvollziehbares Auswahlverfahren durch den Arbeitskreis "Auswahlverfahren Endlagerstandorte". Dargelegt werden darüber hinaus auch der Vorrang der Sicherheit im Rahmen der Restlaufzeiten, die Qualität des Bedienungspersonals und die finanziellen Aufwendungen der Genehmigungsinhaber.

Zu den bislang gebildeten Rückstellungen in Höhe von 35 Milliarden wird dargelegt, es sollen etwa 45 Prozent für Aufgaben zur Stilllegung und Beseitigung und 55 Prozent für die Entsorgung aufgewendet werden. Erläutert wird auch, wegen 1999 geänderter steuerrechtlicher Regelungen habe ein Teil dieser Rückstellungen nachträglich aufgelöst werden müssen, weil die Mittel nun mit einem Zinssatz von 5,5 Prozent auf den prognostizierten Verwendungszeitpunkt abzuzinsen seien.

Die Höhe der Rückstellungen ergebe sich damit künftig aus den jährlich zurückgestellten Beträgen und der Verzinsung. Verzinsungen, die über diese 5,5 Prozent hinausgingen, stünden den Betreibern von Kernkraftwerken als zusätzliche Erträge zur Verfügung. Eine Untersuchung im Auftrag des Bundesumweltministeriums habe im Jahre 2000 ergeben, dass bei fast allen Kernkraftwerken die geschätzten Einnahmen durch Zins- und Beteiligungserträge aus Rückstellungen höher liegen als die Erträge aus dem eigentlichen Stromgeschäft. Damit würde sich etwa bei der Hälfte der Kernkraftwerke ohne diese Einnahmen ein negatives Geschäftsergebnis ergeben, heißt es in dem Bericht.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0201/0201061a
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion