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Das Parlament
Nr. 04 / 24.01.2005

 
Bundeszentrale für politische Bildung
 

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Altersvorgabe streichen

Ausbildung in Gesundheitsberufen

Gesundheit und Soziale Sicherung. Für die Streichung der Altersvorgabe für die Zulassung zur Ausbildung in Gesundheitsfachberufen spricht sich der Bundesrat aus. Dies sei erforderlich, damit geeignete Bewerberinnen und Bewerber, die zwar die schulischen, aber nicht die Altersanforderungen erfüllen, ohne Verzögerung mit der angestrebten Ausbildung beginnen können, schreibt die Länderkammer in einem Gesetzentwurf (15/4648). Darin schlägt sie als Lösung vor, die Altersvorgabe im Hebammen-, Logopäden-, Masseur- und Physiotherapeutengesetz zu streichen. Nach der geltenden Rechtslage dürfen Bewerberinnen und Bewerber in den genannten Berufen erst mit 17, 18 bzw. 16 und 17 Jahren mit der Ausbildung beginnen. Damit verlieren sie nach Ansicht des Bundesrates ein volles Jahr, da die Schulen der Gesundheitsfachberufe in Anlehnung an die Schuljahresregelungen der Länder in der Regel nur einmal jährlich mit neuen Lehrgängen beginnen. Der Bundesrat beruft sich auf entsprechende Änderungen im Altenpflegegesetz und im Krankenpflegegesetz, in denen bereits auf die Altersvorgabe verzichtet wurde.

Auch die Bundesregierung hält die geforderte Aufhebung der Mindestaltersgrenze in einer Stellungnahme für sinnvoll und unterstützt die geforderten Änderungen inhaltlich. Sie sollten jedoch nicht durch ein separates Gesetzgebungsvorhaben umgesetzt werden, sondern im Rahmen einer anstehenden Gesetzesinitiative der Bundesregierung.

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