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Hartmut Hausmann
Scharfe Kritik an Yukos-Vorgehen
Russland "Willkür" vorgeworfen
Beim Vorgehen der russischen Behörden gegen Michail
Chodorkowskij und zwei weitere Yukos-Verantwortliche ging es um
mehr als nur eine Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung. Es
ging auch darum, "einen erklärten politischen Gegner zu
schwächen, weitere vermögende Privatpersonen
einzuschüchtern und strategisch wichtige Wirtschaftsgüter
wieder der staatlichen Kontrolle zu unterstellen". Mit dieser
Feststellung übte die Parlamentarische Versammlung in einer am
25. Januar in Straßburg verabschiedeten Entschließung
scharfe Kritik an Russland wegen gravierender Verstöße
gegen rechtsstaatliche Normen und gegen wesentliche Bestimmungen
der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Gleichheitsgrundsatz verletzt
Die Umstände der Verhaftung von Michail Chodorkowskij,
Alexeij Pichugin und Platon Lebedev legten die Vermutung nahe, die
drei seien von den russi-schen Behörden "willkürlich
herausgegriffen" worden, was eine klare Verletzung des Grundsatzes
der Gleichheit vor dem Gesetz darstelle. Ein ähnliches
Vorgehen habe es gegen keinen anderen russischen Erdölkonzern
gegeben, obwohl alle die nur bei Yukos beanstandeten
Steuerminimierungspraktiken genutzt hätten, wie der Leiter der
Bundessteuerverwaltung schriftlich gegenüber dem Europarat
bestätigte. Vor diesem Hintergrund könnten
ausländische Investoren nur gewarnt werden, sich in Russland
zu engagieren, erklärte die ehemalige deutsche
Justizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger als Berichterstatterin der
Versammlung. Ihr Bericht basiert auf einer rechtlichen Analyse
aller Fakten. Die Einschüchterung selbst der Anwälte und
Verteidiger durch die russischen Exekutivorgane ergebe das "Bild
eines gut abgestimmten Angriffs von Seiten des Staates", stellte
die Parlamentarische Versammlung fest.
Sabine Leutheuser-Schnarrenberger berichtete weiter, dass gegen
einige russische Anwälte Verfahren zur Entziehung ihrer
Anwaltszulassung eingeleitet oder angedroht wurden, und dass
Zeugen, die vom Hauptangeklagten Chodorkowsky benannt worden seien,
festgenommen wurden oder wegen der unmittelbar drohenden Gefahr der
Verhaftung ins Ausland geflohen seien. Kritisiert wurden von der
Parlamentarischen Versammlung des Europarates auch die
Umstände der Versteigerung von Yuganskneftegaz an die "Baikal
Finanzgruppe" und deren unverzügliche Über- nahme durch
die staatliche Rosneft, und zwar zu einem "Preis weit unter dem
Marktwert".
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