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Künftig strafferes Recht
Verwaltungsverfahren
Gesundheit und Soziale Sicherung. Die Verwaltungsverfahren im
Sozialrecht werden geändert. Damit sollen die bestehenden
Regelungen vereinfacht und enbürokratisiert, die
Aufsichtsrechte gestärkt und die Förderung der
Wirtschaftlichkeit bei den Sozialversicherungsträgern
gefördert werden, heißt es dazu im Gesetzentwurf der
Bundesregierung (15/4751), der am 27. Januar gegen die Stimmen der
Oppositionsfraktionen angenommen wurde. Zuvor hatte der
zuständige Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung
für die Annahme des Regierungsentwurfs in seiner
Beschlussempfehlung plädiert.
Im Einzelnen soll unter anderem der Einzug der Beiträge zur
Unfallversicherung bei Minijobs im Privathaushalt vereinfacht
werden. Die Spitzenverbände der Krankenkassen erhalten die
Möglichkeit, sich auf eine Weiternutzung der elektronischen
Gesundheitskarte bei einem Krankenkassenwechsel zu einigen.
Geändert wurden auch das Erstattungsverfahren für die
unentgeltliche Beförderung schwer behinderter Menschen im
öffentlichen Personennahverkehr und die Beitragseinzugs- und
Meldevergütung.
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