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Den Kommunen helfen
Standortschließungen bei der
Bundeswehr
Haushalt. Die Folgen der
Standortschließungen bei der Bundeswehr sollen durch
gemeinsame Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen
bewältigt werden. Dies sieht ein Antrag der Fraktionen SPD und
Bündnis 90/Die Grünen (15/4520) vor, den der
Haushaltsausschuss am 26. Januar mit den Stimmen der Koalition
angenommen hat. Weiterführende Anträge der FDP (15/1022)
und der Union (15/4531) wurden mit Mehrheit der Stimmen der
Koalitionsfraktionen abgelehnt.
In dem Koalitionsantrag wird die
Bundesregierung unter anderem aufgefordert, die von
Standortschließungen betroffenen Landes- und
Kommunalbehörden frühestmöglich über den
konkreten Zeitplan der einzelnen Umsetzungen zu unterrichten und
sie möglichst schon vor der Freigabe über die durch die
militärische Nutzung verursachten Altlasten zu unterrichten.
Zudem soll die Regierung die "in der Praxis bewährten
Verwertungsmodelle" auch künftig anwenden. Dazu zählen
die Fraktionen die Möglichkeit, dass die Kommunen die
Flächen zum Verkehrswert erwerben und sie dann vermarkten
können. Weitere Verwertungsmodelle seien unter anderem der
Verkauf an private Investoren und die Möglichkeit, dass der
Bund weiterhin Eigentümer bleibt und die Kommunen die
Erschließung und Entwicklung übernehmen.
Die FDP fordert in ihrem Antrag, dass ein
Sonderprogramm eingeleitet werden solle, durch das den Kommunen auf
Basis einer mittel- bis langfristigen Konzeption konkret geholfen
wird, die wirtschaftlichen und strukturellen Folgen der Konversion,
also der Umwandlung militärischer Anlagen in zivile Nutzung,
zu mildern. Die Union forderte in ihrem Antrag die Bundesregierung
auf, die Möglichkeit zu schaffen, dass die freigegebenen
Liegenschaften mit einem "erheblichen Abschlag vom vollen Wert" mit
Wertsteigerungsklausel an die betroffenen Länder, Kreise und
Gemeinden oder ansiedlungswillige Investoren veräußert
werden können.
Vor allem der Vorschlag der Union, die
Liegenschaften mit Abschlag abzugeben, wurde von der Koalition
kritisiert. Damit werde Besitz des Bundes "verschleudert".
Außerdem biete der Koalitionsantrag die Möglichkeit, dass
im Einzelfall die Grundstücke billig verkauft werden
könnten. Dem entgegnete die Union, dass nach Angabe der
Regierung keines der Grundstücke verbilligt abgegeben werden
soll. Die verbilligte Abgabe habe sich in der Vergangenheit
bewährt. Die Regierung wies darauf hin, dass der Marktwert des
Grundstückes entscheidend sei.
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