hau
Experten loben die geplante Neuregelung des
Pfandbriefrechts
Anhörung
Finanzen. Überwiegend positiv haben Experten den von der
Bundesregierung vorgelegten Entwurf der Neuregelung des
Pfandbriefrechts (15/4321) bewertet. Dies wurde während einer
öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am 26. Januar
deutlich. Mit dem Gesetz soll die Ausgabe von Pfandbriefen allen
Kreditinstituten ermöglicht werden, die in der Lage sind,
bestimmte gesetzliche Qualitätsanforderungen zu erfüllen.
Gleichzeitig soll die bisherige Qualität des Pfandbriefs
verbessert werden. Dazu will die Regierung das
Pfandbriefgeschäft als Bankgeschäft definieren, dessen
Betrieb eine Erlaubnis der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) voraussetzt.
Der Verband Deutscher Hypothekenbanken sieht mit dem
Gesetzentwurf die kontinuierliche Modernisierung des
Pfandbriefrechts fortgeführt. Angesichts der internationalen
Konkurrenz sei es entscheidend, einerseits die Qualität des
Pfandbriefs zu verbessern und andererseits den Instituten
Geschäftsmöglichkeiten zu eröffnen, wo immer dies
ohne Abstriche hinsichtlich der Qualität der deutschen
Pfandbriefe möglich ist. Dazu sei es nötig, die
Qualitätsmaßstäbe über alle Institutsgruppen
hinweg einheitlich anzuwenden, um die erforderliche
Homogenität des Marktes nicht zu gefährden.
Als "gelungenen Entwurf" bezeichnete der Bundesverband
Öffentlicher Banken Deutschlands die Vorlage. Sie sei sehr
übersichtlich und für Investoren gut lesbar, lobten die
Experten. Gerade für öffentliche Banken spiele der
Pfandbrief eine große Rolle als Refinanzierungsquelle. Daher
unterstütze man Maßnahmen zur Qualitätssicherung und
zur Erhöhung der Transparenz.
Die Deutsche Bundesbank wie auch die BAFin sprachen sich
ebenfalls für das Gesetz aus. Während die Bundesbank die
Wettbewerbsfähigkeit des Pfandbriefes damit gesichert sieht
und von einem "guten Wurf" sprach, betonte die BAFin den
wettbewerbsneutralen Charakter der Regelung, welcher durch die
enthaltenen Übergangsregelungen gewährleistet sei und
gleiche Bedingungen für Institute mit unterschiedlichen
Rechtsformen biete.
Der Verband Deutscher Schiffsbanken begrüßte die
Fortsetzung der Tradition des Schiffsbankengesetzes, wonach auch
künftig die Emission von Schiffspfandbriefen gegen Deckung
durch Schiffshypothekendarlehen gestattet werde. Das künftige
Pfandbriefrecht darf allerdings nach Ansicht der Experten
Deckungsvorschriften für Schiffspfandbriefe nicht ohne
sachlichen Grund enger fassen als nach den bisherigen Vorschriften
des Schiffsbankengesetzes. Vielmehr müsse man die
Deckungsvorschriften an die Entwicklungen der letzten Jahre in der
Schiffsfinanzierung anpassen.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
erklärte, die Sicherung der Qualität des deutschen
Pfandbriefs sei für ihn von großem Interesse. Der
Gesetzentwurf gewährleiste dies und schaffe außerdem
positive Impulse für die Anlagepolitik der
Versicherungsunternehmen. Auch die Deutsche Pfandbriefbank AG
unterstützte das Vorhaben.
Zurück zur
Übersicht
|