|
![](../../../layout_images/leer.gif) |
sas
Planungshoheit bei Gemeinden
Entschließung zur EU-Vorlage zum
Städtebau angenommen
Verkehr und Bauwesen. Der Bundestag hat am 27. Januar gegen die
Stimmen der Opposition und auf Empfehlung des federführenden
Ausschusses (15/4280) eine Entschließung der Koalition
gebilligt, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, sich in
den anstehenden Gesprächen mit der EU-Kommission dafür
einzusetzen, dass die Planungshoheit für den Städtebau
bei den Kommunen verbleiben soll.
Die Koalitionsfraktionen befürchten, dass Kompetenzen beim
nationalen Städtebaurecht in Teilen auf die europäische
Ebene verlagert werden könnten, wenn sich die EU-Kommission
mit ihren Vorschlägen zur Bodennutzung, zum Städtebau und
zur Raumordnung, wie sie es in einer Mitteilung zur
städtischen Umweltstrategie dargelegt hat, durchsetzen
könnte. Geteilt wurde die Sorge über eine Verlagerung der
Kompetenzen von der nationalen auf die EU-Ebene auch von der
Opposition. Dabei hatte die CDU/CSU bei den Ausschussberatungen
moniert, die EU-Vorlage stelle ein typisches Beispiel dafür
dar, wie die Kommission versuche, in die nationalen
Zuständigkeiten beim Städtebau einzugreifen. Man habe
sich zwar um einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen bemüht,
dies sei aber nicht gelungen. Entsprechende Auschussanträge
der Union sowie der FDP fanden keine Mehrheiten. Nach dem Willen
der Koalitionsfraktionen soll die Bundesregierung verhindern, dass
Regelungen eingeführt werden, die zu einem zusätzlichen
bürokratischen Aufwand führen. SPD und Bündnis
90/Die Grünen sind überzeugt davon, die
Lebensqualität in den städtischen Gebieten auch mit den
bestehenden Instrumenten verbessern zu können.
Zurück zur
Übersicht
|