vom
Koalition geht auf Opposition zu
Energierechtsnovelle
Wirtschaft und Arbeit. Zu dem von der Bundesregierung
eingebrachten Gesetzentwurf zur Neuregelung des
Energiewirtschaftsrechts (15/3917) soll es in der kommenden
Sitzungswoche des Bundestages Mitte Februar zu Gesprächen
zwischen Koalition und Opposition kommen. Darauf haben sich die
Fraktionen am 26. Januar im Ausschuss für Wirtschaft und
Arbeit verständigt. Die FDP hatte von der Regierung Auskunft
über den Stand der Beratungen der Energierechtsnovelle
verlangt, zu der im November zwei öffentliche Anhörungen
stattgefunden hatten.
Mit dem Gesetzwurf ist unter anderem vorgesehen, dass die
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
künftig auch den Strom- und Gasmarkt reguliert. Durch
Entflechtung und Regulierung des Strom- und Gasnetzes soll ein
funktionierender Wettbewerb auf den Märkten ermöglicht
werden.
Die Bundesregierung erklärte zunächst, in den
Koalitionsfraktionen werde noch ausführlich beraten. Herr des
Verfahrens sei das Parlament selbst. Das
Bundeswirtschaftsministerium habe Interesse an einem zügigen
Abschluss der Novelle. Zu Gesprächen von
Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) mit Vertretern der
Energiewirtschaft hieß es von Regierungsseite: "Glauben Sie
nicht alles, was in den Zeitungen steht!" Auf die zahlreichen im
Zusammenhang mit dem Gesetzesvorhaben erforderlichen Verordnungen
angesprochen, teilte die Regierung mit, ein Großteil davon
werde erst nach der Verabschiedung des Gesetzes erarbeitet
werden.
Die SPD räumte ein, zunächst koalitionsintern zu einer
gemeinsamen Position kommen zu müssen. Man sei optimistisch,
bis zur nächsten Sitzungswoche mit einer solchen Position in
die Gespräche mit der Opposition gehen zu können. Ein so
wichtiges Gesetz sollte in einem breiten Konsens abgestimmt werden.
Wichtig sei zu klären, wie einerseits eine bundeseinheitliche
Regulierung sichergestellt werden kann und gleichzeitig die
Wünsche der Länder, am Regulierungsvollzug beteiligt zu
werden, berücksichtigt werden können. Bündnis 90/Die
Grünen wiesen auf die Komplexität der Materie hin.
Einerseits wolle man es "richtig und solide" machen, andererseits
stehe man aber stark unter Zeitdruck. Einige
Änderungsanträge seien in der Koalition bereits
beschlossen.
Die CDU/CSU-Fraktion erklärte sich zu Gesprächen
bereit, da man an einer Verzögerung des Gesetzesvorhabens kein
Interesse habe. Ohne eine Beteiligung des Bundesrates werde man
aber nicht zu einem Ergebnis kommen. Die Liberalen erinnerten
daran, dass die Novelle am 1. April in Kraft treten sollte. Mit der
Umsetzung der zugrunde liegenden EU-Richtlinien sei man seit dem 1.
Juli vergangenen Jahres in Verzug. Die FDP wertete dies als Zeichen
dafür, dass in der Koalition intern "komplette Ratlosigkeit
herrscht".
Zurück zur
Übersicht
|