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Neue Erhebungen vermeiden
Regierung will Statistikgesetze
ändern
Wirtschaft und Arbeit. Die Bundesregierung tritt dafür ein,
die bei den statistischen Ämtern des Bundes und der
Länder vorhandenen Daten effizienter zu nutzen, um so neue
statistische Erhebungen zu vermeiden. Dazu legte sie einen Entwurf
zur Änderung des Statistikregistergesetzes und sonstiger
Statistikgesetze (15/4696) vor, den der Bundestag am 27. Januar zur
Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwies.
Damit soll erreicht werden, dass auch nach der Änderung der
Handwerksordnung nicht nur die Handwerke nach der Anlage A (so
genannte Vollhandwerke), sondern auch die jetzt zulassungsfreien
Handwerke in die Auswertung des Statistikregisters einbezogen
werden dürfen. Durch weitere Gesetzesänderungen soll es
den statistischen Ämtern erlaubt werden, dort vorhandene Daten
in größerem Umfang und in einem weniger aufwändigen
Verfahren zu verwenden. Darüber hinaus soll eine Neuregelung
den Ämtern die Übermittlung von Einzelangaben an die
Kommunalstatistikstellen ermöglichen. Bei den Kommunen ist
nach Regierungsangaben wegen des Wegfalls früherer
Großzählungen ein Informationsdefizit entstanden, das
durch die Möglichkeit ausgeglichen werden soll, bestimmte
Daten aus dem Statistikregister zu erhalten.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zwei
Änderungsvorschläge gemacht. Unter anderem empfiehlt die
Länderkammer, eine neue Arbeitsteilung unter den statistischen
Ämtern des Bundes und der Länder für die
Übermittlung von Einzelangaben einzuführen. Dadurch
ließen sich Wirtschaftlichkeitsreserven erschließen und
die Qualität verbessern, heißt es. Die Regierung hat
gegen diesen Vorschlag keine grundlegenden Bedenken vorgebracht, in
ihrer Gegenäußerung aber zu einer Neuformulierung
geraten.
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