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Makler im Wettbewerb stärken
Vorstoß der Unionsfraktion
Wirtschaft und Arbeit. Die CDU/CSU-Fraktion will die
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Immobilienwirtschaft und
damit die Immobilien- und Versicherungsmakler stärken. Dies
betont sie in einem Antrag (15/4714), den der Bundestag am 27.
Januar zur Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
überwiesen hat.
Die Branche erwirtschafte jährlich rund 300 Milliarden
Euro, etwa acht Prozent des Bruttoproduktionswertes für
Deutschland. Unmittelbar seien in dem Bereich 2,1 Millionen
Personen, mittelbar etwa 3,4 Millionen beschäftigt.
Gleichzeitig gebe es über 12.000 Maklerunternehmen. Das
uneinheitliche Aus- und Fortbildungswesen im Maklergewerbe
verschärft nach Darstellung der Fraktion die Situation der
deutschen Makler auf EU-Ebene. Makler aus anderen EU-Staaten, in
denen keine bestimmte Berufsqualifikation verlangt werde,
dürften auf dem deutschen Markt tätig werden,
während deutschen Maklern eine Tätigkeit im EU-Ausland
versagt bleibe, wenn ihre Qualifikation nicht anerkannt wird. Dies
führe zu einem Wettbewerbsnachteil. Vor dem gleichen Problem
stünden auch die Versicherungsmakler. Hier verhinderten
ebenfalls uneinheitliche Ausbildungsstandards, dass der Beruf
grenzüberschreitend ausgeübt werden kann.
Die Regierung soll daher prüfen, ob in der Gewerbeordnung
eine Berufszugangsregelung für Immobilienmakler mit Standards
für immobiliennahe Beratungsdienstleistungen eingeführt
werden sollte und ob eine Ausbildungsordnung zum Immoblienkaufmann
ratsam wäre. Empfohlen wird darüber hinaus, die
Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge wirksamer
einzubeziehen, öffentliche Register wie Grundbücher und
Bauakten tatsächlich einsehbar zu machen und unterschiedliche
Zuständigkeiten verschiedener Bundesministerien im Hinblick
auf ihre Effektivität zu überprüfen.
Für die Versicherungswirtschaft sollten nach Meinung der
Union ebenfalls Wettbewerbsnachteile verhindert werden. So sollte
sich die Regierung für bessere Qualifikationsvoraussetzungen
bei Vermittlern im Industrie- und Gewerbekundenbereich einsetzen
und dafür sorgen, dass die Zulassung von Versicherungsmaklern
künftig in einer Hand unter der Aufsicht eines
Bundesministeriums oder einer nachgelagerten Behörde
liegt.
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