bob
"Folterverbot gilt auch im Kampf gegen
Terror"
Antrag der Koalition angenommen
Menschenrechte. Die Bundesregierung soll im In- und Ausland
deutlich machen, dass das absolute Folterverbot auch im Kampf gegen
den internationalen Terrorismus gilt. Dies beschloss der
Menschenrechtsausschuss am 26. Januar mit den Stimmen von SPD,
Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Enthaltung der CDU/CSU,
indem er einen entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen
(15/4396) annahm.
Einigkeit herrschte darüber, dass die jüngsten
Dis-kussionen über die Legitimität von Folter nicht
nachvollziehbar seien. Im Kampf gegen den internationalen
Terrorismus würden sicher geglaubte Normen und
Überzeugungen plötzlich in Frage gestellt und verbotene
Verhörmethoden zum legitimen Mittel der Gefahrenabwehr
erklärt.
Die SPD betonte, die internationale und auch die deutsche
Diskussion habe die Besorgnis über Folterzustände
deutlich werden lassen. Die jüngst bekannt gewordenen
Vorfälle bei der britischen Armee in Irak hätten dies
noch einmal unterstrichen. Die Bündnisgrünen
erklärten, das Folterverbot habe "absolut und ausnahmslos zu
gelten".
Die CDU/CSU machte deutlich, sie teile die Auffassung der
Koalition weitgehend. Allerdings sei der Fall des Frankfurter
Polizei-Vizepräsidenten Wolfgang Daschner, dem Entführer
eines Kindes bei der Vernehmung die "Zufügung von Schmerzen"
zu anzudrohen, um das Versteck des Kindes zu erfahren und sein
Leben zu retten, nicht nur zeitlich überholt, weil das Urteil
inzwischen vorliege. Die Äußerungen im Koalitionsantrag
seien auch nicht korrekt. Die gesamte deutsche Rechtswissenschaft
habe eindeutig die Folter abgelehnt. Einen anderen Eindruck zu
erwecken, sei falsch und werde der Situation nicht gerecht.
Zusatzprotokoll "zügig" ratifizieren
Ein Antrag der FDP (15/3507), der sich für eine zügige
Zeichnung, Ratifizierung und Umsetzung des Zusatzprotokolls zur
Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen aussprach, wurde mit
den Stimmen der Koalition abgelehnt. Die CDU/CSU stimmte für
die Initiative. Das Zusatzprotokoll sieht vor, eine vorbeugende
Komponente des internationalen Schutzes vor Folter zu schaffen.
Bisher seien, so die Liberalen, in den internationalen
Menschenrechtskonventionen lediglich nachträgliche Verfahren
vorgesehen, die sich mit bereits zurückliegenden
Vorfällen oder Vorwürfen von Menschenrechtsverletzungen
befassen.
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