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Das Parlament ordnet Wahlkreise in zehn
Bundesländern neu
Bundeswahlgesetz verabschiedet
Inneres. Mit den Stimmen aller vier Fraktionen hat der Deutsche
Bundestag am 28. Januar den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen
zum 17. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes in der vom
Innenausschuss geänderten Fassung verabschiedet (15/4492). Das
Parlament folgte damit der Beschlussempfehlung des Ausschusses
(15/4733).
In den Ausschussberatungen hatte man sich darauf geeinigt, den
Gesetzentwurf unter Berücksichtigung eines erweiterten
Änderungsantrages der Fraktionen von SPD und Bündnis
90/Die Grünen anzupassen. Mit der Aufnahme von Positionen aus
den vorgelegten Änderungsanträgen der CDU/CSU und der FDP
in den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen war es
möglich geworden, die Zustimmung aller Fraktionen zu
erreichen.
Bevölkerungsentwicklung als Ursache
Die nun vom Parlament verabschiedete Änderung des
Bundeswahlgesetzes wird mit der Bevölkerungsentwicklung in der
Bundesrepublik begründet. Außerdem seien durch Gebiets-
und Verwaltungsreformen in verschiedenen Ländern die
Wahlkreisbeschreibungen nicht mehr in allen Fällen zutreffend
gewesen. Insgesamt haben sich die Abgeordneten bei der
interfraktionellen Feinabstimmung auf der Grundlage des Berichtes
der Wahlkreiskommission (15/2375) und unter Berücksichtigung
der durch den Gesetzentwurf betroffenen Bürger, Städte,
Landkreise und Gemeinden von der Kontinuität der
Wahlkreisgestaltung leiten lassen.
Die gravierendste Änderung ist der Zugewinn eines neuen
Wahlkreises für das Bundesland Bayern zu Lasten von
Thüringen. Auf Grund der starken Abwanderung wird
Thüringen nur noch über neun Wahlkreise verfügen.
Die wegen dieser Entwicklung erforderliche Neuordnung erforderte in
Bayern und Thüringen die Anpassung relativ vieler Wahlkreise.
Von Veränderungen und Korrekturen in den Wahlkreisen sind
außer Bayern und Thüringen noch acht weitere der
insgesamt 15 Bundesländer betroffen: Baden-Württemberg,
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Sachsen-Anhalt.
In ihrer Bewertung würdigten alle Fraktionen die Arbeit der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundeswahlkreiskommission und
des Innenministeriums. Diese hätten eine abgewogene
Prüfung unterschiedlicher Modelle ermöglicht. Die
Koalitionsfraktionen verwiesen bei dieser Gelegenheit auf den
kleinen, sehr eng begrenzten Gestaltungsspielraum. Die
CDU/CSU-Fraktion unterstrich die konstruktive und sachorientierte
Beratungsatmosphäre. Diese habe es möglich gemacht, die
erforderlichen Beschlüsse zu fassen.
Auch die Liberalen erklärten, die nun gefundene Lösung
sei sachgerecht und unter größtmöglicher
Berücksichtigung der kommunalen Grenzen und politischen
Zuordnungen erfolgt.
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