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Hartmut Hausmann
Bildungsabschlüsse werden gegenseitig
anerkannt
Berufsqualifiaktionen in der EU
Mit der vom Europäischen Parlament am 11. Mai in
Straßburg verabschiedeten Richtlinie zur gegenseitigen
Anerkennung von Berufsqualifikationen in der EU erhält der
europäische Arbeitsmarkt deutlich mehr Durchlässigkeit
und wird sich vor allem für Dienstleistungen weiter
öffnen. Der mit dem EU-Ministerrat vorher abgestimmte
Kompromiss sei ein starker Impuls für eine verstärkte
Wettbewerbsfähigkeit durch mehr Flexibilität sagt der
EVP-Binnenmarktexperte Joachim Wuermeling. Jetzt könnten der
richtige Mann und die richtige Frau überall in Europa am
richtigen Platz eingesetzt werden.
Auch das Wahlkampf bedingte Störfeuer aus Berlin, indem
sich Wirtschaftsminister Wolfgang Clement am Tag vorher noch als
Retter des deutschen dualen Ausbildungssystems vor der EU
aufzuschwingen versuchte, änderte daran nichts. Erstens werde
das deutsche System überhaupt nicht tangiert, zum anderen habe
Clement in seiner offiziellen Stellungnahme zur Richtlinie dazu
nichts gesagt, hieß es in Straßburg. Im Gegenteil, es
werde eher zu einem Export der hohen Standards des deutschen
Berufsbildungssystems kommen. Partei übergreifend wurde die
Gesetzgebung als ein gelungenes Gleichgewicht zwischen dem Recht
auf Freizügigkeit und Niederlassung in Europa einerseits und
der Sicherung der Standards bei der Berufsqualifikation und bei den
Verbraucherinteressen andererseits gelobt.
Betroffen von der Richtlinie sind vor allem Berufe im
Dienstleistungsbereich, in denen eine spezielle Ausbildung verlangt
wird, vom Handwerker wie dem Malermeister bis hin zum Arzt oder
Wirtschaftsprüfer. Bisher gab es wegen der unterschiedlichen
Ausbildungsgänge und Abschlüsse immer wieder
Schwierigkeiten, die jetzt beseitigt werden sollen. Allerdings
verlangt die Richtlinie, dass bei einer Bewerbung genau der Titel
angegeben wird, den der Friseur in Deutschland, der Hairdresser in
England oder Coiffeur in Frankreich erworben hat. Damit soll das
Herkunftsland der Qualifikation erkennbar bleiben.
Auf dieser Grundlage sind nun die Mitgliedstaaten der EU
verpflichtet, in anderen Mitgliedstaaten erworbene und den
heimischen Abschlüssen vergleichbare Berufsqualifikationen
gegenseitig anerkennen. In Deutschland sind von dieser Richtlinie
150 Abschlüsse in den verschiedenen Bereichen betroffen.
Für eine dauerhafte Tätigkeit in einem anderen EU-Land
wurde vom Parlament eine gegenüber dem Kommissionsentwurf von
vier auf fünf Qualifikationsniveaus erweiterte Einstufung
beschlossen. Sie reicht vom Angelernten, über den Gesellen,
einem Fachschulabschluss und über das Abitur bis zum
Hochschulabschluss. In einzelnen Streitfällen können die
Behörden eine Nachschulung verlangen. In einzelnen
Berufsgruppen, wie etwa bei Notaren, Anwälten oder in den
Heilberufen sollen zum Schutz der Verbraucher Mindeststandards
gelten.
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