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bob
Stalking-Opfer besser schützen
Länderinitiative
Recht. "Stalking"-Opfer, die unter fortgesetzter Verfolgung,
Belästigung und Bedrohung leiden, sollen besser strafrechtlich
geschützt werden. Dazu hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf
(15/5410) vorgelegt. Spezifische Straftatbestände gegen die
schwere Belästigung sollen eingeführt werden. Durch eine
Ergänzung des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr soll die
Möglichkeit geschaffen werden, eine "Deeskalationshaft" gegen
gefährliche Stalking-Täter anzuordnen. In jüngerer
Zeit seien Opfer verstärkt durch den vom Täter in Gang
gesetzten Terror in ihrer Lebensführung schwerwiegend
beeinträchtigt worden. Es seien sogar Fälle mit
tödlichem Ausgang bekannt. Nun sollen Täter, die Menschen
in ihrer Lebensgestaltung erheblich beeinträchtigen und ihnen
nachstellen, mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren, bei
Fällen schwerer körperlicher Misshandlung oder schwerer
Gesundheitsschädigung mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft
werden können. Die Bundesregierung hat angekündigt, sie
werde in Kürze Verbesserungsvorschläge dazu einem eigenen
Entwurf vorlegen, der den strafrechtlichen Schutz vor beharrlicher
Nachstellungen erweitern soll. Ein wirksamer Schutz könne nur
durch ein Maßnahmenbündel bewirkt werden.
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