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bob
Gesetzgebungsverfahren verkürzen
FDP plädiert für geänderte
Bund-Länder-Kompetenzen
Recht. Die Bundesländer sollen bei der "Ausführung von
Bundesgesetzen als eigene Angelegenheit" die grundsätzliche
Möglichkeit erhalten, abweichend von der Bundesvorgaben die
Behördenorganisation und das Verwaltungsverfahren
eigenständig zu regeln. Dies sieht ein Gesetzentwurf der FDP
(15/5357) vor, für den eine Änderung des Grundgesetzes
erforderlich ist. Laut FDP dauern Gesetzgebungsverfahren vielfach
zu lange. Ein Hauptgrund liege in der hohen Anzahl der
Zustimmungserfordernisse durch den Bundesrat mit einem Gesamtanteil
von über 50 Prozent. Der Entwurf trage dem Rechnung, indem er
bestehende Verflechtungen beseitige. So soll es dem Bund nur in
Ausnahmefällen erlaubt sein, das Verwaltungsverfahren ohne
Abweichungsmöglichkeit für die Länder zu regeln. In
einem weiteren Gesetzentwurf (15/5358) möchte die FDP, dass
die Bundesländer neben der bereits bestehenden Ertragshoheit
auch die Gesetzgebungskompetenz für die Grundsteuer erhalten.
Auch die grundgesetzlich festgelegte Verteilung der
Versicherungssteuer und der Kraftfahrzeugsteuer soll zwischen Bund
und Ländern getauscht werden.
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