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Stärkere Regulierung von Hedgefonds
befürwortet
Finanzmärkte
Finanzen. Der Bundestag hat am 15. Juni eine stärkere
Regulierung von Hedgefonds auf europäischer Ebene
befürwortet. Einen Antrag von SPD und Bündnis 90/Die
Grünen (15/5679) zur Integration der europäischen
Finanzmärkte nahm er an, einen weitgehend wortgleichen Antrag
von CDU/CSU und FDP (15/5677) lehnte er ab. Beide Anträge
unterscheiden sich im Wesentlichen nur in der Frage der Behandlung
der Hedgefonds. Hier forderte die Koalition mehr Transparenz und
Offenlegungspflichten. Auf nationaler Ebene sollte zudem eine
Satzungsoption für einen Dividendenbonus für abstimmende
Aktionäre geprüft werden. Hedgefonds sind
Kapitalsammelstellen, deren Manager Anlagemärkte, Instrumente
und Strategien frei wählen können und weitgehend
unabhängig von gesetzlichen Vorgaben Kapital anlegen
dürfen. Koalition und Union riefen die Regierung auf, im Zuge
einer europaweit harmonisierten Regulierung von Hedgefonds einen
"ausgewogenen Ausgleich" zwischen Anlegerschutz und
Entwicklungsmöglichkeiten für den Kapitalmarkt zu
erreichen.
Der Bundestag muss sich nach Auffassung der Fraktionen in die
Debatte um die künftige Wettbewerbsfähigkeit der
Finanzplätze Deutschland und Europa einbringen. Die
Rahmenbedingungen des internationalen Finanzgeschäfts
hätten sich seit Anfang der 90er-Jahre fundamental
geändert. Die europäischen Finanzmärkte zählten
zu den führenden und leistungsfähigsten der Welt. Diese
Position müsse gesichert und gestärkt werden, heißt
es in dem Antrag. Die Rahmenbedingungen müssten so gestaltet
werden, dass europäische Anbieter international
wettbewerbsfähig sind und eine Vielfalt an hochwertigen und
kostengünstigen Angeboten vorweisen können. Auf dieses
Ziel hin müsse die Regulierung ausgerichtet werden. Ein
effektiver Verbraucherschutz liege im Interesse der Unternehmen und
der Bürger, die auf effiziente und kostengünstige
Finanzdienstleistungen angewiesen seien.
Die Fraktionen begrüßen die Fortschritte bei der
Überarbeitung der internationalen Eigenkapitalstandards
für Banken ("Basel II"). Notwendig sei es, die Bankenaufsicht
wettbewerbsneutral auszugestalten. Dies gelte sowohl für den
Wettbewerb auf den europäischen als auch auf den
außereuropäischen Märkten, aber auch für den
Wettbewerb zwischen den verschiedenen Sektoren des Finanzgewerbes.
Für den grenzüberschreitenden elektronischen Vertrieb und
das Electronic Banking könnte nach Auffassung der Abgeordneten
eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, mit der EU-weit die
Kontoeröffnung auf der Basis einer elektronischen Signatur
(elektronische Unterschrift) zugelassen wird.
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